Sitzung: 22.03.2012 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/112/2012
Frau Scharf
erläutert, dass zum 02.01.2012 die Haus der Lebenshilfe gGmbH die Aufnahme
eines Kindes mit Behinderung im Rahmen der Einzelintegration in die
Kindergartengruppe beantragt hat, die Kostenanerkenntnis des örtlichen
Sozialhilfeträgers der Eingliederungshilfe liegt hier noch nicht vor.
Bei dieser
Einzelintegration reduziert sich die Gruppengröße von 25 auf 20 Kinder,
zusätzlich dazu erhält das Integrationskind eine Förderung durch eine
heilpädagogische Fachkraft für 10 Stunden in der Woche.
Frau Sievers möchte
wissen, ob die fehlenden 5 Plätze aufgefangen werden.
Momentan sind
ausreichend Plätze in den Kindergartengruppen vorgehalten, sodass nicht davon
auszugehen ist, dass es durch den Wegfall zu Engpässen kommt, so Frau Scharf.
Sie weißt noch
darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am
21.02.12 dieser Maßnahme zugestimmt hat, sofern die Samtgemeinde zur
Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung bereit ist.
Der Ausschuss gibt
folgende
Beschlussempfehlung:
Die Aufnahme eines
Kindes mit besonderem Förderbedarf in der Kindergartengruppe der
Kindertagesstätte Wunderland im Rahmen der Einzelintegration wird befürwortet,
soweit die entstehenden zusätzlichen Sach- und Personalkosten durch die
entsprechende Pauschale der Eingliederungshilfe gedeckt sind.