Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Frau Scharf erläutert, dass zum 02.01.2012 die Haus der Lebenshilfe gGmbH die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung im Rahmen der Einzelintegration in die Kindergartengruppe beantragt hat, die Kostenanerkenntnis des örtlichen Sozialhilfeträgers der Eingliederungshilfe liegt hier noch nicht vor.

 

Bei dieser Einzelintegration reduziert sich die Gruppengröße von 25 auf 20 Kinder, zusätzlich dazu erhält das Integrationskind eine Förderung durch eine heilpädagogische Fachkraft für 10 Stunden in der Woche.

 

Frau Sievers möchte wissen, ob die fehlenden 5 Plätze aufgefangen werden.

 

Momentan sind ausreichend Plätze in den Kindergartengruppen vorgehalten, sodass nicht davon auszugehen ist, dass es durch den Wegfall zu Engpässen kommt, so Frau Scharf.

Sie weißt noch darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 21.02.12 dieser Maßnahme zugestimmt hat, sofern die Samtgemeinde zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung bereit ist.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 


Beschlussempfehlung:

Die Aufnahme eines Kindes mit besonderem Förderbedarf in der Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Wunderland im Rahmen der Einzelintegration wird befürwortet, soweit die entstehenden zusätzlichen Sach- und Personalkosten durch die entsprechende Pauschale der Eingliederungshilfe gedeckt sind.