Sachverhalt:
Zum 02.01.2012 hat
die Haus der Lebenshilfe gGmbH die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung im
Rahmen der Einzelintegration in die Kindergartengruppe beantragt. Ein
Kostenanerkenntnis des örtlichen Sozialhilfeträgers der Eingliederungshilfe liegt
noch nicht vor.
Bei einer
Einzelintegration in Kindergartengruppen reduziert sich die Gruppengröße von 25
auf höchstens 20 Kinder.
Zusätzlich erhält
das Integrationskind eine Förderung durch eine heilpädagogische Fachkraft an 10
Stunden in der Woche.
Vom örtlichen
Sozialhilfeträger wird im Rahmen der Eingliederungshilfe eine Pauschale von
1.573 € monatlich an Personal- und Sachkosten gezahlt.
Der
Einrichtungsträger beabsichtigt eine Heilerzieherin einzusetzen, die 10 Stunden
für die heilpädagogische Förderung und 6 Stunden Verfügungszeit für die Vor-
und Nachbereitung erhält.
Momentan werden
ausreichend Plätze in den Kindergartengruppen vorgehalten, sodass zur Zeit
nicht davon auszugehen ist, dass es durch den Wegfall von 5 Plätzen zu
Engpässen kommen wird.
Der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung am 21.02.12 dieser
Maßnahme zugestimmt, sofern die Samtgemeinde zur Mitfinanzierung gem.
Jugendhilfevereinbarung bereit ist.
Beschlussvorschlag:
Die Aufnahme eines
Kindes mit besonderem Förderbedarf in der Kindergartengruppe der
Kindertagesstätte Wunderland im Rahmen der Einzelintegration wird befürwortet,
soweit die entstehenden zusätzlichen Sach- und Personalkosten durch die entsprechende
Pauschale der Eingliederungshilfe gedeckt sind.