Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 16

Frau Steckelberg berichtet, dass der Artikel in der EJZ vom 14.2.2012 doch einige Unruhe in die Elternschaft gebracht hat, nachdem hier einigen Grundschulen der Fortbestand abgesprochen wurde. Die Schulen wird ein Rückgang der Grundschüler bis zum Schuljahr 2017/2018 um 30% treffen, dies wird sicher zu kritischen Überlegungen hinsichtlich der Anzahl der Standorte und erforderlicher Investitionen führen müssen. Fraglich ist, ob an allen sieben Grundschulen sämtliche erforderliche Maßstab der Inklusion geschaffen werden können, so Frau Steckelberg, ab dem Schuljahr 2013/2014 müssen sich Schulen der Inklusion stellen.

Zunächst sind noch Schwerpunktschulen möglich. Ab 2018 greifen die Regelungen für alle Schulen.

 

Seitens der Landesschulbehörde wird eine Grundschule mit unter 30 Schülern als nicht sinnvoll erachtet, was anhand der Klassenbildung und der Lehrerstundenzuweisung auch nachvollziehbar wäre. Zuständig für die Schließung ist dennoch ausschließlich der Schulträger.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist gegenüber den Eltern der Grundschüler in der Pflicht eine gewisse Verlässlichkeit für den Bestand  auszusprechen. Die Anmeldung in einer Grundschule erfolgt in der Regel mit der Gewissheit, diese Schule die nächsten 4 Jahre besuchen zu können, momentan  lässt sich anhand der vorliegenden Zahlen ein Bestand bis zum Schuljahr 2016/2017 für alle Schulen im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue einschließlich der Grundschule Prisser sinnhaft darstellen, erklärt Frau Steckelberg.

 

AV Hoffheinz fragt, ob der Satz im Sachverhalt der Beschlussvorlage „Hinsichtlich genauer Zahlen/Einsparmöglichkeiten sowie Schließung und anderweitiger Nutzung der Gebäude erhält die Verwaltung den Auftrag zur Prüfung und Darstellung.“ auch Gegenstand der Beschlussfassung sein solle. Dies würde er ablehnen.

 

Frau Steckelberg verneint dies und verweist auf den Wortlaut des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage. Der Text im Sachverhalt ist tatsächlich nicht deckungsgleich.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 


Beschlussempfehlung:

Alle Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue liegen bis Schuljahr 2016/2017 deutlich über einer Mindestschülerzahl von 30 Kindern in einer Schule. Die Samtgemeinde Elbtalaue steht für eine wohnortnahe Grundschule. Die Entwicklung der Schülerzahlen und erforderliche Investitionen in Schulen sind auch im Hinblick auf die Inklusion zu betrachten und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Kooperationen mit anderen Schulen sind wünschenswert.