Sitzung: 20.03.2012 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 14/128/2012
Frau Steckelberg
berichtet, dass der Artikel in der EJZ vom 14.2.2012 doch einige Unruhe in die
Elternschaft gebracht hat, nachdem hier einigen Grundschulen der Fortbestand
abgesprochen wurde. Die Schulen wird ein Rückgang der Grundschüler bis zum Schuljahr
2017/2018 um 30% treffen, dies wird sicher zu kritischen Überlegungen
hinsichtlich der Anzahl der Standorte und erforderlicher Investitionen führen
müssen. Fraglich ist, ob an allen sieben Grundschulen sämtliche erforderliche
Maßstab der Inklusion geschaffen werden können, so Frau Steckelberg, ab dem
Schuljahr 2013/2014 müssen sich Schulen der Inklusion stellen.
Zunächst sind noch
Schwerpunktschulen möglich. Ab 2018 greifen die Regelungen für alle Schulen.
Seitens der
Landesschulbehörde wird eine Grundschule mit unter 30 Schülern als nicht
sinnvoll erachtet, was anhand der Klassenbildung und der Lehrerstundenzuweisung
auch nachvollziehbar wäre. Zuständig für die Schließung ist dennoch
ausschließlich der Schulträger.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist gegenüber den Eltern der Grundschüler in der Pflicht eine gewisse
Verlässlichkeit für den Bestand
auszusprechen. Die Anmeldung in einer Grundschule erfolgt in der Regel
mit der Gewissheit, diese Schule die nächsten 4 Jahre besuchen zu können,
momentan lässt sich anhand der
vorliegenden Zahlen ein Bestand bis zum Schuljahr 2016/2017 für alle Schulen im
Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue einschließlich der Grundschule Prisser
sinnhaft darstellen, erklärt Frau Steckelberg.
AV Hoffheinz fragt,
ob der Satz im Sachverhalt der Beschlussvorlage „Hinsichtlich genauer
Zahlen/Einsparmöglichkeiten sowie Schließung und anderweitiger Nutzung der
Gebäude erhält die Verwaltung den Auftrag zur Prüfung und Darstellung.“ auch
Gegenstand der Beschlussfassung sein solle. Dies würde er ablehnen.
Frau Steckelberg
verneint dies und verweist auf den Wortlaut des Beschlussvorschlages der
Verwaltungsvorlage. Der Text im Sachverhalt ist tatsächlich nicht
deckungsgleich.
Der Ausschuss gibt
folgende
Beschlussempfehlung:
Alle Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue liegen bis
Schuljahr 2016/2017 deutlich über einer Mindestschülerzahl von 30 Kindern in
einer Schule. Die Samtgemeinde Elbtalaue steht für eine wohnortnahe
Grundschule. Die Entwicklung der Schülerzahlen und erforderliche Investitionen
in Schulen sind auch im Hinblick auf die Inklusion zu betrachten und
Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Kooperationen mit anderen Schulen sind
wünschenswert.