Sachverhalt:
Der Artikel in der
EJZ vom 14.2.2012 hat doch einige Unruhe in die Elternschaft gebracht, nachdem
hier einigen Grundschulen der Fortbestand abgesprochen wurde.
Fest steht, dass
der Bevölkerungsrückgang die Schulen treffen wird und ein Rückgang der
Grundschüler bis zum Schuljahr 2017/2018 um 30% erfolgen wird.
Dies wird sicher zu
Überlegungen hinsichtlich der Anzahl der Standorte, erforderlicher
Investitionen und auch zum Fortbestand einzelner Zwergschulen führen müssen.
Allerdings basiert der Bericht lediglich auf Zahlen, die seitens des
Landkreises erhoben worden sind, die künftigen gesetzlichen Anforderungen
wurden nicht berücksichtigt.
Spätestens ab dem
Schuljahr 2013/2014 muss sich Schule der Inklusion stellen.
Sofern die
Inklusion ernst genommen wird, verbietet sich die Aussonderung von Kindern aus
dem allgemeinen Bildungssystem. Die Gesellschaft erkennt die Verschiedenheit
aller Kinder an, ob Hoch- oder Minderbegabte, Kinder mit Migrationshintergrund,
mit Förderbedarf aufgrund von Behinderungen etc.
Entscheidend für
eine erfolgreiche Umsetzung ist, dass die notwendigen pädagogischen, sachlichen
und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Insbesondere die
räumliche und sachliche Ausstattung der Schulen wird Aufgabe der Schulträger
sein, inwieweit auch immer das Land seiner Ausgleichspflicht nachkommen wird.
Die angenommene
Klassenstärke von 28 Kindern in einer Grundschulklasse ist bereits heute sowohl
für Schüler als auch Lehrkräfte schwer zu bewältigen. Bei einer inklusiven
Beschulung wird sich die maximale Klassenstärke
nach unten verschieben (müssen).
Insofern lässt sich
zZ keine verlässliche Anzahl von Klassen an den einzelnen Grundschulen
prognostizieren, dies gilt insbesondere für die Grundschulen Hitzacker und
Dannenberg, denen nach der Statistik des Landkreises nur noch eine einzügige
bzw. zweizügige Ausrichtung prognostiziert wird.
Ebenso wird sich
der benötigte Raumbedarf verändern. Bereits heute ist die Ausstattung von
Förderräumen und Besprechungszimmern (z.B. für Elterngespräche) in den meisten
Schulen dürftig bis nicht vorhanden.
In der Zukunft
werden auch Therapieräume und Gruppenräume hinzukommen müssen.
Aufgrund der
unterschiedlichen Schulträger (Landkreis für weiterführende Schulen und die
Samtgemeinden für die Grundschulen) gestalten sich mögliche Änderungen in der
Schullandschaft, Nutzung anderer Gebäude und Einsparungen durch Schließungen –
wie sie das Land in ihren Berechnungen aufführt- nicht eben einfach, gilt es
einen Konsens zu erzielen.
Aufgrund der
Randlage sind die Schulen Zernien und Neu Darchau möglicherweise besonders zu
betrachten, hier sollte aber auch mit den Landkreisen Lüneburg und Uelzen über
eventuelle Schülerwanderungen nachgedacht werden.
Ferner lässt sich
ein Wechsel von den Grundschulen Zernien, Prisser und Breselenz an eine der
Ganztags-schulen (Angebotsschulen) nicht ausschließen, sodass die tatsächlichen
Schülerzahlen von den prognostizierten abweichen können.
Sicher wird,
aufgrund der stadtnahen Lage, der Standort Prisser zu debattieren sein. Anhand
der Schülerzahlen an der Grundschule Prisser ist die Grundschule Dannenberg zZ
nicht in der Lage diese Schüler aufzunehmen. Dies würde sich ab Schuljahr
2015/2016 ändern, gleichzeitig wäre zu betrachten, inwieweit Schüler in den Einschulungsbereich
der Grundschule Zernien wechseln könnten.
Hinsichtlich der
positiven Prognose für die Grundschule Neu Darchau ist leider zu bemerken, dass
sich der Landkreis nur die Schülerzahlen des Schulbezirkes hat geben lassen und
die Wanderung aus diesem Bereich an die Freie Schule Hitzacker nicht
berücksichtigt hat. Tatsächlich dürfte sich die Anzahl an Schülern in etwa an
der heutigen Zahl orientieren, da erfahrungsgemäß mindestens 30% dieser Kinder
an der Freien Schule eingeschult werden.
Seitens der
Landesschulbehörde wird eine Grundschule mit unter 30 Schülern als nicht
sinnvoll erachtet, was anhand der Klassenbildung und der Lehrerstundenzuweisung
auch nachvollziehbar wäre. Zuständig für die Schließung der Grundschulen ist
aber ausschließlich der Schulträger.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist gegenüber den Eltern der Grundschüler in der Pflicht eine gewisse
Verlässlichkeit für den Bestand der einzelnen Grundschulen auszusprechen. Die
Anmeldung in einer Grundschule erfolgt in der Regel mit der Gewissheit, diese Schule
die nächsten 4 Jahre besuchen zu können.
Der Bestand aller
Grundschulen im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue lässt sich anhand der heute
vorliegenden Zahlen bis zum Schuljahr 2016/2017 in jedem Fall sinnhaft
darstellen.
Hinsichtlich
genauer Zahlen/Einsparmöglichkeiten sowie Schließung und anderweitiger Nutzung
der Gebäude erhält die Verwaltung den Auftrag zur Prüfung und Darstellung.
Beschlussvorschlag:
Alle Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue liegen bis
Schuljahr 2016/2017 deutlich über einer Mindestschülerzahl von 30 Kindern in
einer Schule.
Die Samtgemeinde Elbtalaue steht für eine wohnortnahe
Grundschule. Die Entwicklung der Schülerzahlen und erforderliche Investitionen
in Schulen sind kritisch auch im Hinblick auf die Inklusion zu betrachten und
Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Kooperationen mit anderen Schulen sind wünschenswert.