Betreff
Entwicklung der Schülerzahlen und Schulstandorte
Vorlage
14/128/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Artikel in der EJZ vom 14.2.2012 hat doch einige Unruhe in die Elternschaft gebracht, nachdem hier einigen Grundschulen der Fortbestand abgesprochen wurde.

Fest steht, dass der Bevölkerungsrückgang die Schulen treffen wird und ein Rückgang der Grundschüler bis zum Schuljahr 2017/2018 um 30% erfolgen wird.

Dies wird sicher zu Überlegungen hinsichtlich der Anzahl der Standorte, erforderlicher Investitionen und auch zum Fortbestand einzelner Zwergschulen führen müssen. Allerdings basiert der Bericht lediglich auf Zahlen, die seitens des Landkreises erhoben worden sind, die künftigen gesetzlichen Anforderungen wurden nicht berücksichtigt.

Spätestens ab dem Schuljahr 2013/2014 muss sich Schule der Inklusion stellen.

Sofern die Inklusion ernst genommen wird, verbietet sich die Aussonderung von Kindern aus dem allgemeinen Bildungssystem. Die Gesellschaft erkennt die Verschiedenheit aller Kinder an, ob Hoch- oder Minderbegabte, Kinder mit Migrationshintergrund, mit Förderbedarf aufgrund von Behinderungen etc.

Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung ist, dass die notwendigen pädagogischen, sachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Insbesondere die räumliche und sachliche Ausstattung der Schulen wird Aufgabe der Schulträger sein, inwieweit auch immer das Land seiner Ausgleichspflicht nachkommen wird.

 

Die angenommene Klassenstärke von 28 Kindern in einer Grundschulklasse ist bereits heute sowohl für Schüler als auch Lehrkräfte schwer zu bewältigen. Bei einer inklusiven Beschulung wird sich die maximale Klassenstärke  nach unten verschieben (müssen).

Insofern lässt sich zZ keine verlässliche Anzahl von Klassen an den einzelnen Grundschulen prognostizieren, dies gilt insbesondere für die Grundschulen Hitzacker und Dannenberg, denen nach der Statistik des Landkreises nur noch eine einzügige bzw. zweizügige Ausrichtung prognostiziert wird.

 

Ebenso wird sich der benötigte Raumbedarf verändern. Bereits heute ist die Ausstattung von Förderräumen und Besprechungszimmern (z.B. für Elterngespräche) in den meisten Schulen dürftig bis nicht vorhanden.

In der Zukunft werden auch Therapieräume und Gruppenräume hinzukommen müssen.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Schulträger (Landkreis für weiterführende Schulen und die Samtgemeinden für die Grundschulen) gestalten sich mögliche Änderungen in der Schullandschaft, Nutzung anderer Gebäude und Einsparungen durch Schließungen – wie sie das Land in ihren Berechnungen aufführt- nicht eben einfach, gilt es einen Konsens zu erzielen.

 

Aufgrund der Randlage sind die Schulen Zernien und Neu Darchau möglicherweise besonders zu betrachten, hier sollte aber auch mit den Landkreisen Lüneburg und Uelzen über eventuelle Schülerwanderungen nachgedacht werden.

 

Ferner lässt sich ein Wechsel von den Grundschulen Zernien, Prisser und Breselenz an eine der Ganztags-schulen (Angebotsschulen) nicht ausschließen, sodass die tatsächlichen Schülerzahlen von den prognostizierten abweichen können.

 

 

Sicher wird, aufgrund der stadtnahen Lage, der Standort Prisser zu debattieren sein. Anhand der Schülerzahlen an der Grundschule Prisser ist die Grundschule Dannenberg zZ nicht in der Lage diese Schüler aufzunehmen. Dies würde sich ab Schuljahr 2015/2016 ändern, gleichzeitig wäre zu betrachten, inwieweit Schüler in den Einschulungsbereich der Grundschule Zernien wechseln könnten.

 

Hinsichtlich der positiven Prognose für die Grundschule Neu Darchau ist leider zu bemerken, dass sich der Landkreis nur die Schülerzahlen des Schulbezirkes hat geben lassen und die Wanderung aus diesem Bereich an die Freie Schule Hitzacker nicht berücksichtigt hat. Tatsächlich dürfte sich die Anzahl an Schülern in etwa an der heutigen Zahl orientieren, da erfahrungsgemäß mindestens 30% dieser Kinder an der Freien Schule eingeschult werden.

 

 

 

Seitens der Landesschulbehörde wird eine Grundschule mit unter 30 Schülern als nicht sinnvoll erachtet, was anhand der Klassenbildung und der Lehrerstundenzuweisung auch nachvollziehbar wäre. Zuständig für die Schließung der Grundschulen ist aber ausschließlich der Schulträger.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist gegenüber den Eltern der Grundschüler in der Pflicht eine gewisse Verlässlichkeit für den Bestand der einzelnen Grundschulen auszusprechen. Die Anmeldung in einer Grundschule erfolgt in der Regel mit der Gewissheit, diese Schule die nächsten 4 Jahre besuchen zu können.

Der Bestand aller Grundschulen im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue lässt sich anhand der heute vorliegenden Zahlen bis zum Schuljahr 2016/2017 in jedem Fall sinnhaft darstellen.

 

Hinsichtlich genauer Zahlen/Einsparmöglichkeiten sowie Schließung und anderweitiger Nutzung der Gebäude erhält die Verwaltung den Auftrag zur Prüfung und Darstellung.

 

Beschlussvorschlag:

Alle Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue liegen bis Schuljahr 2016/2017 deutlich über einer Mindestschülerzahl von 30 Kindern in einer Schule.

Die Samtgemeinde Elbtalaue steht für eine wohnortnahe Grundschule. Die Entwicklung der Schülerzahlen und erforderliche Investitionen in Schulen sind kritisch auch im Hinblick auf die Inklusion zu betrachten und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.  Kooperationen mit anderen Schulen sind wünschenswert.