Sitzung: 23.01.2012 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Vertagung
Vorlage: 11/769/2011
Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 16.11.2006 die
Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen. Zu Beginn der Wahlperiode wurde
durch eine für diesen Zweck gebildete Kommission eine allgemeine Empfehlung zu
den Entschädigungen abgegeben.
Hier ein Vergleich
zwischen den aktuellen Entschädigungssätzen und den Sätzen nach der Empfehlung:
|
Laut aktueller Satzung |
Empfehlung |
Differenz |
Ratsmitglieder |
30,00 + 15,00 Sitzungsgeld |
160,00 |
bis zu 115,00 abhängig von der Anzahl der Sitzungen |
Stellv. Bürgermeister |
130,00 |
400,00 |
270,00 |
Fraktionsvorsitzende |
50,00 + 5,00 je Fraktionsmitglied |
400,00 |
höchstens 345,00 |
Beigeordnete |
37,50 |
320,00 |
282,50 |
Ratsvorsitzender |
0,00 |
240,00 |
240,00 |
Sitzungen
2011:
Gremium |
Anzahl der Sitzungen 2011 |
Rat |
7 |
Samtgemeindeausschuss |
13 |
Fusionsausschuss,
jetzt AIZE |
4 |
Schulausschuss |
2 |
Jugendausschuss |
2 |
Bauausschuss |
6 |
Betriebsausschuss |
4 |
Brandschutzausschuss |
2 |
Da die
Aufwendungspauschale teilweise als Sitzungsgeld gezahlt wird, kann die
Differenz zwischen der Satzungsregelung und der Empfehlung nicht allgemein
berechnet werden.
Da die Finanzlage
in der Samtgemeinde angespannt ist, empfiehlt die Verwaltung, die derzeit
geltenden Pauschalen nicht zu ändern. Es soll lediglich eine Erweiterung
hinsichtlich der/des Ratsvorsitzenden erfolgen. Diese/dieser soll nach
Vorschlag der Verwaltung 90,00 Euro monatlich erhalten..
Entsprechend der
Empfehlung der Kommission soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass
ein Ratsmitglied, das mehrere besondere Funktionen auf sich vereint, lediglich
den höchsten der Entschädigungssätze erhält.
Der Tagesordnungspunkt wird auf den nächsten AIZE am 28.02.2012 vertagt.