Beschluss: Vertagung

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 16.11.2006 die Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen. Zu Beginn der Wahlperiode wurde durch eine für diesen Zweck gebildete Kommission eine allgemeine Empfehlung zu den Entschädigungen abgegeben.

 

Hier ein Vergleich zwischen den aktuellen Entschädigungssätzen und den Sätzen nach der Empfehlung:

 

 

Laut aktueller Satzung

Empfehlung

Differenz

Ratsmitglieder

30,00 + 15,00 Sitzungsgeld

160,00

bis zu 115,00

abhängig von der Anzahl der Sitzungen

Stellv. Bürgermeister

130,00

400,00

270,00

Fraktionsvorsitzende

50,00 + 5,00 je Fraktionsmitglied

400,00

höchstens 345,00

Beigeordnete

37,50

320,00

282,50

Ratsvorsitzender

0,00

240,00

240,00

 

Sitzungen 2011:

 

Gremium

Anzahl der Sitzungen 2011

Rat

7

Samtgemeindeausschuss

13

Fusionsausschuss, jetzt AIZE

4

Schulausschuss

2

Jugendausschuss

2

Bauausschuss

6

Betriebsausschuss

4

Brandschutzausschuss

2

 

Da die Aufwendungspauschale teilweise als Sitzungsgeld gezahlt wird, kann die Differenz zwischen der Satzungsregelung und der Empfehlung nicht allgemein berechnet werden.

 

Da die Finanzlage in der Samtgemeinde angespannt ist, empfiehlt die Verwaltung, die derzeit geltenden Pauschalen nicht zu ändern. Es soll lediglich eine Erweiterung hinsichtlich der/des Ratsvorsitzenden erfolgen. Diese/dieser soll nach Vorschlag der Verwaltung 90,00 Euro monatlich erhalten..

Entsprechend der Empfehlung der Kommission soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass ein Ratsmitglied, das mehrere besondere Funktionen auf sich vereint, lediglich den höchsten der Entschädigungssätze erhält.

 

 

 


Der Tagesordnungspunkt wird auf den nächsten AIZE am 28.02.2012 vertagt.