Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Die Eigentümerin des Grundstückes „Zum Kniepenberg 1“, OT. Tiesmesland, Flurstück 94/1, Flur 5, Gemarkung Tießau, hat eine Nutzungsänderung für einen Teil des Scheunengebäudes auf der ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Hofstelle  für eine Segelnäherei beim Landkreis beantragt.

Gemäß Bauvorbescheid des Landkreises wurde der beantragten Nutzungsänderung nicht zugestimmt, weil in dem Bereich eine  einschränkende Festsetzung besteht, die besagt, dass dort nur Baumaßnahmen für landwirtschaftliche Zwecke zulässig sind und es sich bei einer Segelnäherei nicht um eine landwirtschaftliche Betriebsstelle handelt. Somit ist die beantragte Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig  (siehe beiliegenden Bauvorbescheid).

Auf Empfehlung des Landkreises hat die Antragstellerin eine Änderung des Bebauungsplans zur Verwirklichung des Vorhabens bei der Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt.

 

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt  im Verfahren nach § 13 a BauGB.

Der Bebauungsplan wird textlich geändert, wobei die einschränkende Festsetzung „Nur für landwirtschaftliche Bauzwecke“ ersatzlos gestrichen und die Art der baulichen Nutzung von  derzeit „Dorfgebiet (MD)“  durch „Mischgebeit (MI) ersetzt wird. Die Änderung der Art der baulichen Nutzung in MI wird erforderlich, weil in diesem Bereich keine landwirtschaftliche Nutzung mehr stattfindet.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage vor.

 

Ratsherr Schneeberg trägt vor, dass durch eine neue Nutzung drei Arbeitsplätze entstehen und sich baulich nichts verändert. Er beantragt Abstimmung nach Vorlage.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag der Vorlage.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Tiesmesland“ wird eingeleitet.
  2. Die Übernahme der Planungskosten durch die Antragstellerin wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.