Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1

Sachverh. BÖVEE Nr. IX/01 vom 16.11.2011.

Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden  

 


Beschluss:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Die 70. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 70. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).