Gemäß § 60
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten
Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten,
ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten.
Bgm Harms verliest
die Verpflichtungserklärung und verpflichtet die Ratsherren Ulrich Dreyer,
Jürgen Steinhauer, Andreas Brost, Karl-Heinz Harms, Reinhard Dübler, Michael
Zuther, Frank Löter und Herbert Schaper-Biemann per Handschlag und überreicht
eine Textausgabe des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes und das Taschenbuch für
Ratsmitglieder.
Danach verpflichtet
Rh Dreyer Bgm Harms per Handschlag.