Beschluss: Kenntnis genommen

 

Gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Bgm Harms verliest die Verpflichtungserklärung und verpflichtet die Ratsherren Ulrich Dreyer, Jürgen Steinhauer, Andreas Brost, Karl-Heinz Harms, Reinhard Dübler, Michael Zuther, Frank Löter und Herbert Schaper-Biemann per Handschlag und überreicht eine Textausgabe des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes und das Taschenbuch für Ratsmitglieder.

Danach verpflichtet Rh Dreyer Bgm Harms per Handschlag.