Betreff
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
11/674/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 60
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten
Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister zu verpflichten,
ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten.
Beschlussvorschlag: