Sitzung: 01.11.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 11/538/2011
Sachverhalt:
Die Verteilung der
Ausschussvorsitze berechnet sich nach dem Höchstzahlverfahren nach D’Hondt (§
71 Abs. 8 NKomVG). Dabei werden die Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen
solange durch 1, 2, 3 usw. dividiert, bis alle Ausschussvorsitze vergeben sind.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Dieses wird von der/dem
Ratsvorsitzenden gezogen.
In der ermittelten
Reihenfolge benennen die Fraktionen und Gruppen die Ausschussvorsitze, die sie
für sich beanspruchen und bestimmen, welches Ausschussmitglied den Vorsitz
übernimmt.
Beschluss:
Folgende Zugriffe werden festgestellt:
1. Zugriffsrecht
CDU Brandschutzausschuss Vors. Rh Horst Harms
2. Zugriffsrecht
B 90/Die Grünen Ausschuss für
Schulen
und Sportstätten Vors. Rh Jörg Hoffheinz
3. Zugriffsrecht
UWG/FDP Ausschuss
für Bauleitplanung,
ÖPNV,
Verkehr und Energie Vors. Rh Heinz Schulz
4. Zugriffsrecht
SPD Betriebsausschuss
Kommunale
Dienste Vors. stellv. RV
Henning
Bodendieck
5. Zugriffsrecht
CDU Ausschuss
für Jugend, Betreuung,
Senioren,
Migration, Bildung und
Büchereien Vors. Rh Günter Voß
6. Zugriffsrecht
Losentscheid zwischen B 90/Die Grünen und UWG/FDP
Verzicht v. B 90/Die Grünen
UWG/FDP Ausschuss
für interkommunale
Zusammenarbeit, Finanzen,
Personal und Tourismus Vors. RV Udo Sperling