Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen und Gruppen sowie Benennung der Ausschussvorsitze
Vorlage
11/538/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verteilung der Ausschussvorsitze berechnet sich nach dem Höchstzahlverfahren nach D’Hondt (§ 71 Abs. 8 NKomVG). Dabei werden die Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen solange durch 1, 2, 3 usw. dividiert, bis alle Ausschussvorsitze vergeben sind. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Dieses wird von der/dem Ratsvorsitzenden gezogen.

In der ermittelten Reihenfolge benennen die Fraktionen und Gruppen die Ausschussvorsitze, die sie für sich beanspruchen und bestimmen, welches Ausschussmitglied den Vorsitz übernimmt.

 

Beschlussvorschlag: