Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen und Gruppen sowie Benennung der Ausschussvorsitze
Vorlage
11/538/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die Verteilung der
Ausschussvorsitze berechnet sich nach dem Höchstzahlverfahren nach D’Hondt (§
71 Abs. 8 NKomVG). Dabei werden die Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen
solange durch 1, 2, 3 usw. dividiert, bis alle Ausschussvorsitze vergeben sind.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Dieses wird von der/dem
Ratsvorsitzenden gezogen.
In der ermittelten
Reihenfolge benennen die Fraktionen und Gruppen die Ausschussvorsitze, die sie
für sich beanspruchen und bestimmen, welches Ausschussmitglied den Vorsitz
übernimmt.
Beschlussvorschlag: