Sitzung: 01.11.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/527/2011
Sachverhalt:
Gemäß § 61 Abs. 1 NKomVG wählt der Rat aus seiner Mitte die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.
Gewählt wird nach den Regelungen des § 67 NKomVG.
Die Aufgaben der/des Ratsvorsitzenden bestehen in der Beteiligung
an der Aufstellung der Tagesordnung (§ 59 Abs. 3 NKomVG), der Eröffnung,
Leitung und Schließung der Sitzung, in der Aufrechterhaltung der Ordnung und
Ausübung des Hausrechtes (§ 63 Abs. 1 und 2 NKomVG) sowie der Feststellung der
Beschlussfähigkeit (§ 65 Abs. 1 Satz 2 NKomVG).
Rh Hanke schlägt vor, Rh Udo Sperling zum Ratsvorsitzenden zu wählen.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Ratsherr Udo Sperling wird in offener Wahl einstimmig zum
Ratsvorsitzenden gewählt.
Ratsvorsitzender (RV) Sperling erklärt, dass er die
Wahl annimmt und übernimmt den Vorsitz.
Er bedankt sich für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen und begrüßt die
Ratsmitglieder.
Er hofft auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit aller im Rat vertretenen
Fraktionen/Gruppen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde
Elbtalaue.