Betreff
Wahl der/des Ratsvorsitzenden
Vorlage
11/527/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 61 Abs. 1 NKomVG wählt der Rat aus seiner Mitte die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.
Gewählt wird nach den Regelungen des § 67 NKomVG.
Die Aufgaben der/des Ratsvorsitzenden bestehen in der Beteiligung an der Aufstellung der Tagesordnung (§ 59 Abs. 3 NKomVG), der Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung, in der Aufrechterhaltung der Ordnung und Ausübung des Hausrechtes (§ 63 Abs. 1 und 2 NKomVG) sowie der Feststellung der Beschlussfähigkeit (§ 65 Abs. 1 Satz 2 NKomVG).
Beschlussvorschlag: