Sitzung: 20.10.2011 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/559/2011
Beim Ausbau der
Kreisstraße in den 60er Jahren wurde versäumt, den Grunderwerb für die
Kreisstraße zu tätigen, zu dem die Gemeinde damals verpflichtet war.
Die Unterlagen
werden zurzeit geprüft. Möglicherweise muss sich der Landkreis an den Kosten
beteiligen.
Trotzdem sollte der
Grunderwerb jetzt schon erfolgen, um
- der
Gemeinde / dem Landkreis das Eigentum an der Straßenfläche zu verschaffen,
- die
Erbengemeinschaft nicht nochmals zur Vertragsunterzeichnung erscheinen zu
lassen,
- die
Erreichbarkeit der neu geplanten Zufahrt über eine öffentliche Fläche zu
gewährleisten.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Von der
Erbengemeinschaft Schapp, Emder Str. 1, 26603 Aurich werden die Flurstücke
30/27 (Größe 539 m²), 30/51 (Größe 278 m²) und 30/52 (94 m²) (insgesamt 911 m²)
der Flur 1 in der Gemarkung Zernien erworben.
Die Flächen werden
nach entsprechenden Verhandlungen an den Landkreis Lüchow – Dannenberg
übertragen.
Der Kaufpreis
beträgt 1,50 € je m².
Der Erwerb wird aus dem HH Rest des letzten Jahres finanziert.