Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beim Ausbau der Kreisstraße in den 60er Jahren wurde versäumt, den Grunderwerb für die Kreisstraße zu tätigen, zu dem die Gemeinde damals verpflichtet war.

Die Unterlagen werden zurzeit geprüft. Möglicherweise muss sich der Landkreis an den Kosten beteiligen.

Trotzdem sollte der Grunderwerb jetzt schon erfolgen, um

  1. der Gemeinde / dem Landkreis das Eigentum an der Straßenfläche zu verschaffen,
  2. die Erbengemeinschaft nicht nochmals zur Vertragsunterzeichnung erscheinen zu lassen,
  3. die Erreichbarkeit der neu geplanten Zufahrt über eine öffentliche Fläche zu gewährleisten.

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Von der Erbengemeinschaft Schapp, Emder Str. 1, 26603 Aurich werden die Flurstücke 30/27 (Größe 539 m²), 30/51 (Größe 278 m²) und 30/52 (94 m²) (insgesamt 911 m²) der Flur 1 in der Gemarkung Zernien erworben.

Die Flächen werden nach entsprechenden Verhandlungen an den Landkreis Lüchow – Dannenberg übertragen.

 

Der Kaufpreis beträgt 1,50 € je m².

 

Der Erwerb wird aus dem HH Rest des letzten Jahres finanziert.