Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

 

Die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg haben am 09.01.2009 eine Vereinbarung zur Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung einer Elbquerung bei Darchau/Neu Darchau, geschlossen.

Die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau haben der Vereinbarung zugestimmt.

In der Vereinbarung wurde auch die Durchführung der erforderlichen Planfeststellung geregelt. Gem. § 4 Abs 1, Satz 1 der Vereinbarung sollen beide Landkreise für ihr jeweiliges Kreisgebiet eigenständige Verfahren durchführen.
Nach Abschluss der Vereinbarung gibt es seit dem 01.11.2009 im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) mit  § 38 Abs. 5, Satz 5 eine Regelung zur Übertragung der Zuständigkeit als Anhörungs- und/oder Planfeststellungsbehörde.
Zur Verfahrensvereinfachung und rechtssicheren Durchführung, wollen beide Landkreise von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die Zuständigkeit als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde soll auf den Landkreis Lüneburg übertragen werden. Beide Kreistage haben Beschlüsse zur Übertragung und Regelung der Übertragung getroffen. Hierzu soll eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 09.01.2009 geschlossen werden.

Die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau werden gebeten der Änderungsvereinbarung beizutreten.

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

Rh Scherlies trägt vor, dass er der Vereinbarung nicht zustimmen wird, weil ein ökologisch wertvoller Bereich durchschnitten wird, der Brückenbau nicht wirtschaftlich wäre und die eingesparten Mittel für soziale Zwecke besser angelegt wären.

Rf Stute weist auf nicht abzuschätzende Kosten für den Landkreis und auf die Einnahmen der Gemeinde Neu Darchau durch den Fährbetrieb hin und darauf, dass die Brücke nicht wirtschaftlich wäre und ein Naturschutzgebiet durchschneiden würde.

Rh Voß meldet sich „Zur Geschäftsordnung“ und bittet darum, dass die Wortbeiträge sich auf den TOP beziehen und nicht weit abschweifen und bittet um Abstimmung.

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden


Beschluss:

Der Anpassung zur Vereinbarung zum Bau einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau vom 09.01.2009 wird zugestimmt.

Die Zustimmung erfolgt für die Übertragung der Zuständigkeit zur  Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde auf den Landkreis Lüneburg.