Sitzung: 28.09.2011 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 3/452/2011
Die Landkreise
Lüneburg und Lüchow-Dannenberg haben am 09.01.2009 eine Vereinbarung zur
Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung einer Elbquerung bei Darchau/Neu
Darchau, geschlossen.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau haben der Vereinbarung zugestimmt.
In der Vereinbarung wurde auch die Durchführung der erforderlichen
Planfeststellung geregelt. Gem. § 4 Abs 1, Satz 1 der Vereinbarung sollen beide
Landkreise für ihr jeweiliges Kreisgebiet eigenständige Verfahren durchführen.
Nach Abschluss der Vereinbarung gibt es seit dem 01.11.2009 im
Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) mit
§ 38 Abs. 5, Satz 5 eine Regelung zur Übertragung der Zuständigkeit als
Anhörungs- und/oder Planfeststellungsbehörde.
Zur Verfahrensvereinfachung und rechtssicheren Durchführung, wollen beide
Landkreise von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die Zuständigkeit
als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde soll auf den Landkreis Lüneburg
übertragen werden. Beide Kreistage haben Beschlüsse zur Übertragung und
Regelung der Übertragung getroffen. Hierzu soll eine Zusatzvereinbarung zum
Vertrag vom 09.01.2009 geschlossen werden.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau werden gebeten der Änderungsvereinbarung
beizutreten.
FBL Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage.
Rh Scherlies trägt vor,
dass er der Vereinbarung nicht zustimmen wird, weil ein ökologisch wertvoller
Bereich durchschnitten wird, der Brückenbau nicht wirtschaftlich wäre und die
eingesparten Mittel für soziale Zwecke besser angelegt wären.
Rf Stute weist auf nicht
abzuschätzende Kosten für den Landkreis und auf die Einnahmen der Gemeinde Neu
Darchau durch den Fährbetrieb hin und darauf, dass die Brücke nicht
wirtschaftlich wäre und ein Naturschutzgebiet durchschneiden würde.
Rh Voß meldet sich „Zur
Geschäftsordnung“ und bittet darum, dass die Wortbeiträge sich auf den TOP
beziehen und nicht weit abschweifen und bittet um Abstimmung.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Anpassung zur
Vereinbarung zum Bau einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau vom 09.01.2009
wird zugestimmt.
Die Zustimmung
erfolgt für die Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung des erforderlichen
Planfeststellungsverfahrens als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde auf den
Landkreis Lüneburg.