Betreff
Anpassung der Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau hier: Zuständigkeit Durchführung Planfeststellungsverfahren
Vorlage
3/452/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg haben am 09.01.2009 eine Vereinbarung zur Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung einer Elbquerung bei Darchau/Neu Darchau, geschlossen.

Die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau haben der Vereinbarung zugestimmt.

In der Vereinbarung wurde auch die Durchführung der erforderlichen Planfeststellung geregelt. Gem. § 4 Abs 1, Satz 1 der Vereinbarung sollen beide Landkreise für ihr jeweiliges Kreisgebiet eigenständige Verfahren durchführen.
Nach Abschluss der Vereinbarung gibt es seit dem 01.11.2009 im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) mit  § 38 Abs. 5, Satz 5 eine Regelung zur Übertragung der Zuständigkeit als Anhörungs- und/oder Planfeststellungsbehörde.
Zur Verfahrensvereinfachung und rechtssicheren Durchführung, wollen beide Landkreise von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die Zuständigkeit als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde soll auf den Landkreis Lüneburg übertragen werden. Beide Kreistage haben Beschlüsse zur Übertragung und Regelung der Übertragung getroffen. Hierzu soll eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 09.01.2009 geschlossen werden.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau werden gebeten der Änderungsvereinbarung beizutreten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Anpassung zur Vereinbarung zum Bau einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau vom 09.01.2009 wird zugestimmt.

 

Die Zustimmung erfolgt für die Übertragung der Zuständigkeit zur  Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde auf den Landkreis Lüneburg.