Sachverhalt:
Die Landkreise
Lüneburg und Lüchow-Dannenberg haben am 09.01.2009 eine Vereinbarung zur
Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung einer Elbquerung bei Darchau/Neu
Darchau, geschlossen.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau haben der Vereinbarung zugestimmt.
In der Vereinbarung wurde auch die Durchführung der erforderlichen
Planfeststellung geregelt. Gem. § 4 Abs 1, Satz 1 der Vereinbarung sollen beide
Landkreise für ihr jeweiliges Kreisgebiet eigenständige Verfahren durchführen.
Nach Abschluss der Vereinbarung gibt es seit dem 01.11.2009 im
Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) mit
§ 38 Abs. 5, Satz 5 eine Regelung zur Übertragung der Zuständigkeit als
Anhörungs- und/oder Planfeststellungsbehörde.
Zur Verfahrensvereinfachung und rechtssicheren Durchführung, wollen beide
Landkreise von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die Zuständigkeit
als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde soll auf den Landkreis Lüneburg
übertragen werden. Beide Kreistage haben Beschlüsse zur Übertragung und
Regelung der Übertragung getroffen. Hierzu soll eine Zusatzvereinbarung zum
Vertrag vom 09.01.2009 geschlossen werden.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau werden gebeten der Änderungsvereinbarung
beizutreten.
Beschlussvorschlag:
Der Anpassung zur
Vereinbarung zum Bau einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau vom 09.01.2009
wird zugestimmt.
Die Zustimmung
erfolgt für die Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung des erforderlichen
Planfeststellungsverfahrens als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde auf den
Landkreis Lüneburg.