Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Nach der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und den daraus gewonnenen Erfahrungen, waren diese auf die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Damnatz umzusetzen.

Insbesondere musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden Recht angepasst werden.

Die im November 2010 begonnene Prüfung ist kürzlich abgeschlossen worden.

Das RPA bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Damnatz vermittelt.

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 342) zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Gemeinde beschlossen werden.

 

Herr Maatsch erläutert die Positionen der Eröffnungsbilanz und geht auf Fragen der Ratsmitglieder ein.

Von Rh Warnke wird die Frage gestellt, warum das Spielkreisgebäude mit dem Herstellungsjahr 1990 und einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren im Anlagenverzeichnis aufgeführt ist. Dies ist  lt. Herrn Maatsch so erfolgt, weil der Spielkreis 1989 in größerem Umfang umgebaut wurde, jedoch aufgrund der älteren Gebäudesubstanz nicht mehr über die volle Nutzungsdauer von 90 Jahren abzuschreiben ist.

Die Vermögenswerte sind entsprechend den Bewertungsrichtlinien und unter Berücksichtigung der verbindlichen Abschreibungszeiträume laut Abschreibungstabelle erfasst worden. Die nach dem Bewertungsstichtag 1.1.2004 zu bilanzierenden Vermögensveränderungen sind momentan noch nicht vollständig erfasst. Inwieweit sich die daraus ergebenden Abschreibungen und Sonderposten auf die Folgebilanzen auswirken werden, lässt sich derzeit nicht konkret sagen.

 

Einzelheiten sind der der Vorlage beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu entnehmen.

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Damnatz zum 01.01.2004 wird beschlossen.