Sitzung: 13.09.2011 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 20/434/2011
Nach
der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)
und den daraus gewonnenen Erfahrungen, waren diese auf die 1. Eröffnungsbilanz
der Gemeinde Damnatz umzusetzen.
Insbesondere
musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden
Recht angepasst werden.
Die im
November 2010 begonnene Prüfung ist kürzlich abgeschlossen worden.
Das RPA
bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften
entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Schuldenlage der Gemeinde Damnatz vermittelt.
Die
Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes vom 15.11.2005 (Nds.
GVBl. S. 342) zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Gemeinde
beschlossen werden.
Herr
Maatsch erläutert die Positionen der Eröffnungsbilanz und geht auf Fragen der
Ratsmitglieder ein.
Von Rh
Warnke wird die Frage gestellt, warum das Spielkreisgebäude mit dem
Herstellungsjahr 1990 und einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren im
Anlagenverzeichnis aufgeführt ist. Dies ist
lt. Herrn Maatsch so erfolgt, weil der Spielkreis 1989 in größerem
Umfang umgebaut wurde, jedoch aufgrund der älteren Gebäudesubstanz nicht mehr
über die volle Nutzungsdauer von 90 Jahren abzuschreiben ist.
Die
Vermögenswerte sind entsprechend den Bewertungsrichtlinien und unter
Berücksichtigung der verbindlichen Abschreibungszeiträume laut
Abschreibungstabelle erfasst worden. Die nach dem Bewertungsstichtag 1.1.2004
zu bilanzierenden Vermögensveränderungen sind momentan noch nicht vollständig
erfasst. Inwieweit sich die daraus ergebenden Abschreibungen und Sonderposten
auf die Folgebilanzen auswirken werden, lässt sich derzeit nicht konkret sagen.
Einzelheiten
sind der der Vorlage beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu
entnehmen.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Die 1.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Damnatz zum 01.01.2004 wird beschlossen.