Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Um mit der Gastransportleitung das Blockheizkraftwerk zu erreichen, müssen die Seitenräume von Gemeindewegen genutzt, sowie die Kreisstraße gekreuzt werden. Der ungefähre geplante Leitungsverlauf ist in der anliegenden Karte dargestellt. Welche Straßenseite genutzt wird, richtet sich nach den bereits im Straßenseitenraum befindlichen Leitungen sowie einem vor Ort Termin.

 

Eckpunkte der Vereinbarung sind folgende:

 

Die Leitung darf im Bereich der Straßen nicht im offenen Verfahren verlegt werden, sondern ist durch Pressverfahren herzustellen um eine Beschädigung der Fahrbahnoberfläche zu vermeiden.

Vor Beginn des Baues sowie Veränderung außerhalb der eigenen Anlagen wird der Nutzer frühzeitig Pläne einreichen. Die Gemeinde Zernien ist berechtigt, vor Baubeginn Änderungen zu verlangen, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder zur Erfüllung der Vertragsbedingungen sowie im Rahmen der Gesamtkoordination mit anderen Versorgungsträgern notwendig erscheinen. Änderungswünsche aus städtebaulichen Gründen sowie wegen des Natur-, Landschafts- oder Umweltschutzes sollen berücksichtigt werden. Der Nutzer wird der Gemeinde Zernien den Zeitpunkt der Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme schriftlich mitteilen. Die Gemeinde Zernien wird bei Pflanzmaßnahmen innerhalb des Verkehrsraumes auf vorhandene Versorgungsleitungen Rücksicht nehmen. Nach Fertigstellung der Anlagen lässt der Nutzer den Verkehrsraum und sonstige in Anspruch genommene Grundstücke nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik so wiederherstellen, dass dies weitgehend den Verhältnissen vor Beginn der Arbeiten gleichkommt. Sollten nach Fertigstellung der Anlagen und nach Wiederherstellung des Verkehrsraumes und sonstiger in Anspruch genommener Grundstücke innerhalb von einem Jahr Mängel eintreten, die auf diese Arbeiten zurückzuführen sind, so ist der Nutzer verpflichtet, diese Mängel zu beheben. Daher hat nach Fertigstellung eine Abnahme durch die Gemeinde Zernien zu erfolgen. Der Gemeinde Zernien ist nach Abschluss der Baumaßnahmen ein Leitungsplan zur Verfügung zu stellen, in dem der genaue Leitungsverlauf nach Einmessung eingetragen ist.  Für die Ausführung der Arbeiten des Nutzers in Verkehrsräumen und auf sonstigen in Anspruch genommenen Grundstücken gelten die für solche Arbeiten im Zeitpunkt der Ausführung zur Sicherung der öffentlichen Interessen, zur Sicherung des Verkehrs bzw. zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Wiederherstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Straßenbautechnik. Die Leitungstrasse und die Querung anderer Versorgungsleitungen ist mit dem jeweiligen Eigentümer abzustimmen. Der Nutzer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die infolge der von ihm oder seinem Beauftragten ausgeführten Arbeiten oder Anlagen der Gemeinde Zernien oder Dritten zugefügt werden.

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft 20 Jahre.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg teilt zur Querung der Kreisstraße folgendes mit:
„…die Kreuzung und Parallelverlegung einer Leitung ist genehmigungspflichtig und bei mir zu beantragen. Bei der Verlegung und Kreuzung der Kreisstraße dürfen keine Schäden entstehen. Die Kreuzung darf nur von Fachfirmen im Pressverfahren mit Schutzrohr ausgeführt werden und die Parallelverlegung muss einen ausreichenden Abstand zum Fahrbahnrand aufweisen.

All diese Angaben über Art und Umfang der Baumaßnahme, Rohrmaterial, Verlegetiefe und weiteren Angaben zur Beurteilung Ihres Vorhabens müssen erst bekannt sein bevor ich Ihnen eine Genehmigung erteilen kann. Zur Verfügbarkeit des Seitenraumes kann ich momentan ebenfalls keine Angaben machen, so dass Sie sich über bereits vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen bei den öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen informieren sollten.“

 

 

Rh Beutler beantragt Abstimmung gem. Vorlage.

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Der Bioenergie Zernien wird gegen Entgelt gestattet, im Wegeseitenraum Leitungen zu verlegen und Straßen zu kreuzen. Über die Gestattung wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen.