Sitzung: 25.08.2011 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/402/2011
Sachverhalt:
Um mit der
Gastransportleitung das Blockheizkraftwerk zu erreichen, müssen die Seitenräume
von Gemeindewegen genutzt, sowie die Kreisstraße gekreuzt werden. Der ungefähre
geplante Leitungsverlauf ist in der anliegenden Karte dargestellt. Welche
Straßenseite genutzt wird, richtet sich nach den bereits im Straßenseitenraum
befindlichen Leitungen sowie einem vor Ort Termin.
Eckpunkte der
Vereinbarung sind folgende:
Die Leitung darf im Bereich der Straßen
nicht im offenen Verfahren verlegt werden, sondern ist durch Pressverfahren
herzustellen um eine Beschädigung der Fahrbahnoberfläche zu vermeiden.
Vor Beginn des Baues sowie Veränderung außerhalb der eigenen Anlagen wird
der Nutzer frühzeitig Pläne einreichen. Die Gemeinde Zernien ist berechtigt,
vor Baubeginn Änderungen zu verlangen, die im Interesse der öffentlichen
Sicherheit oder zur Erfüllung der Vertragsbedingungen sowie im Rahmen der
Gesamtkoordination mit anderen Versorgungsträgern notwendig erscheinen.
Änderungswünsche aus städtebaulichen Gründen sowie wegen des Natur-,
Landschafts- oder Umweltschutzes sollen berücksichtigt werden. Der Nutzer wird
der Gemeinde Zernien den Zeitpunkt der Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme
schriftlich mitteilen. Die Gemeinde Zernien wird bei Pflanzmaßnahmen innerhalb
des Verkehrsraumes auf vorhandene Versorgungsleitungen Rücksicht nehmen. Nach
Fertigstellung der Anlagen lässt der Nutzer den Verkehrsraum und sonstige in
Anspruch genommene Grundstücke nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik
so wiederherstellen, dass dies weitgehend den Verhältnissen vor Beginn der
Arbeiten gleichkommt. Sollten nach Fertigstellung der Anlagen und nach
Wiederherstellung des Verkehrsraumes und sonstiger in Anspruch genommener
Grundstücke innerhalb von einem Jahr
Mängel eintreten, die auf diese Arbeiten zurückzuführen sind, so ist der
Nutzer verpflichtet, diese Mängel zu beheben. Daher hat nach Fertigstellung eine Abnahme durch die Gemeinde Zernien zu
erfolgen. Der Gemeinde Zernien ist nach Abschluss der Baumaßnahmen ein
Leitungsplan zur Verfügung zu stellen, in dem der genaue Leitungsverlauf nach
Einmessung eingetragen ist. Für
die Ausführung der Arbeiten des Nutzers in Verkehrsräumen und auf sonstigen in
Anspruch genommenen Grundstücken gelten die für solche Arbeiten im Zeitpunkt
der Ausführung zur Sicherung der öffentlichen Interessen, zur Sicherung des
Verkehrs bzw. zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Wiederherstellung geltenden
gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Straßenbautechnik. Die Leitungstrasse und die Querung anderer
Versorgungsleitungen ist mit dem jeweiligen Eigentümer abzustimmen. Der
Nutzer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die
infolge der von ihm oder seinem Beauftragten ausgeführten Arbeiten oder Anlagen
der Gemeinde Zernien oder Dritten zugefügt werden.
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in
Kraft und läuft 20 Jahre.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg teilt zur
Querung der Kreisstraße folgendes mit:
„…die Kreuzung und Parallelverlegung einer Leitung ist
genehmigungspflichtig und bei mir zu beantragen. Bei der Verlegung und Kreuzung
der Kreisstraße dürfen keine Schäden entstehen. Die Kreuzung darf nur von
Fachfirmen im Pressverfahren mit Schutzrohr ausgeführt werden und die
Parallelverlegung muss einen ausreichenden Abstand zum Fahrbahnrand aufweisen.
All diese Angaben über Art und Umfang
der Baumaßnahme, Rohrmaterial, Verlegetiefe und weiteren Angaben zur
Beurteilung Ihres Vorhabens müssen erst bekannt sein bevor ich Ihnen eine
Genehmigung erteilen kann. Zur Verfügbarkeit des Seitenraumes kann ich momentan
ebenfalls keine Angaben machen, so dass Sie sich über bereits vorhandene Ver-
und Entsorgungsleitungen bei den öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen
informieren sollten.“
Rh Beutler beantragt Abstimmung gem.
Vorlage.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Der Bioenergie
Zernien wird gegen Entgelt gestattet, im Wegeseitenraum Leitungen zu verlegen
und Straßen zu kreuzen. Über die Gestattung wird eine Nutzungsvereinbarung
geschlossen.