Sachverhalt:
Um mit der
Gastransportleitung das Blockheizkraftwerk zu erreichen, müssen die Seitenräume
von Gemeindewegen genutzt, sowie die Kreisstraße gekreuzt werden. Der ungefähre
geplante Leitungsverlauf ist in der anliegenden Karte dargestellt. Welche
Straßenseite genutzt wird, richtet sich nach den bereits im Straßenseitenraum
befindlichen Leitungen sowie einem vor Ort Termin.
Eckpunkte der
Vereinbarung sind folgende:
Die Leitung darf im Bereich der Straßen
nicht im offenen Verfahren verlegt werden, sondern ist durch Pressverfahren
herzustellen um eine Beschädigung der Fahrbahnoberfläche zu vermeiden.
Vor Beginn
des Baues sowie Veränderung außerhalb
der eigenen Anlagen wird der Nutzer frühzeitig Pläne einreichen.
Die Gemeinde Zernien ist berechtigt, vor Baubeginn Änderungen zu verlangen, die
im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder zur Erfüllung der
Vertragsbedingungen sowie im Rahmen der Gesamtkoordination mit anderen
Versorgungsträgern notwendig erscheinen. Änderungswünsche aus städtebaulichen
Gründen sowie wegen des Natur-, Landschafts- oder Umweltschutzes sollen
berücksichtigt werden. Der Nutzer wird der Gemeinde Zernien den Zeitpunkt der
Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme schriftlich mitteilen. Die Gemeinde
Zernien wird bei Pflanzmaßnahmen innerhalb des Verkehrsraumes auf vorhandene
Versorgungsleitungen Rücksicht nehmen.
Nach
Fertigstellung der Anlagen lässt der Nutzer den Verkehrsraum und sonstige in
Anspruch genommene Grundstücke nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik
so wiederherstellen, dass dies weitgehend den Verhältnissen vor Beginn der
Arbeiten gleichkommt. Sollten nach Fertigstellung der Anlagen und nach
Wiederherstellung des Verkehrsraumes und sonstiger in Anspruch genommener
Grundstücke innerhalb von einem Jahr
Mängel eintreten, die auf diese Arbeiten zurückzuführen sind, so ist der
Nutzer verpflichtet, diese Mängel zu beheben. Daher hat nach Fertigstellung eine Abnahme durch die Gemeinde Zernien zu
erfolgen. Der Gemeinde Zernien ist nach Abschluss der Baumaßnahmen ein
Leitungsplan zur Verfügung zu stellen, in dem der genaue Leitungsverlauf nach
Einmessung eingetragen ist.
Für die Ausführung der Arbeiten des Nutzers in
Verkehrsräumen und auf sonstigen in Anspruch genommenen Grundstücken gelten die
für solche Arbeiten im Zeitpunkt der Ausführung zur Sicherung der öffentlichen
Interessen, zur Sicherung des Verkehrs bzw. zur Sicherung einer ordnungsgemäßen
Wiederherstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln
der Straßenbautechnik.
Die Leitungstrasse und die Querung anderer Versorgungsleitungen ist mit
dem jeweiligen Eigentümer abzustimmen.
Der Nutzer
haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die infolge
der von ihm oder seinem Beauftragten ausgeführten Arbeiten oder Anlagen der
Gemeinde Zernien oder Dritten zugefügt werden.
Der Vertrag
tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft 20 Jahre.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg teilt zur Querung der Kreisstraße folgendes mit:
„…die Kreuzung und Parallelverlegung
einer Leitung ist genehmigungspflichtig und bei mir zu beantragen. Bei der
Verlegung und Kreuzung der Kreisstraße dürfen keine Schäden entstehen. Die
Kreuzung darf nur von Fachfirmen im Pressverfahren mit Schutzrohr ausgeführt
werden und die Parallelverlegung muss einen ausreichenden Abstand zum
Fahrbahnrand aufweisen.
All diese Angaben über Art und Umfang
der Baumaßnahme, Rohrmaterial, Verlegetiefe und weiteren Angaben zur
Beurteilung Ihres Vorhabens müssen erst bekannt sein bevor ich Ihnen eine
Genehmigung erteilen kann. Zu Verfügbarkeit des Seitenraumes kann ich momentan
ebenfalls keine Angaben machen, so dass Sie sich über bereits vorhandene Ver-
und Entsorgungsleitungen bei den öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen
informieren sollten.
Beschlussvorschlag:
Der Bioenergie
Zernien wird gegen Entgelt gestattet, im Wegeseitenraum Leitungen zu verlegen
und Straßen zu kreuzen. Über die Gestattung wird eine Nutzungsvereinbarung
geschlossen.