Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Sachverhalt:

FBL  Hesebeck  trägt vor.

 

Aus dem Verwaltungsausschuss kam die Anregung, nach Möglichkeiten für eine bessere Bebaubarkeit der Grundstücke zu suchen. Eine Änderung des Bebauungsplans soll zu einer größeren Ausnutzbarkeit der Grundstücke führen. Die zwischen den Grundstücken anzupflanzenden Grünstreifen sollen wegfallen, oder wenigstens kleiner werden.

Zu dem anzupflanzenden Grünstreifen ist gemäß den textlichen Festsetzungen im B-Plan festgesetzt:

 

5.4. Anpflanzen von Gehölzen an Grundstücksgrenzen: An den Grenzen benachbarter neu gebildeter Baugrundstücke innerhalb der Flurstücke 6/15 und 6/16 sind auf jeder Grundstücksseite 5 m breite Pflanzstreifen mit Gehölzen entsprechend der Artenliste vierreihig mit einem Pflanzabstand von 1 bis 2 m anzupflanzen und zu erhalten. Pro Pflanzstreifen sind mindestens drei Nebenbaumarten und mindestens fünf Straucharten zu verwenden, wobei ein mindestens 10%iger Anteil der gepflanzten Gehölze auf Nebenbäume entfallen muss.

 

Einfriedungen sind nur außerhalb der Pflanzstreifen auf der der entsprechenden Grundstücksgrenze abgewandten Seite der Pflanzstreifen zulässig.

 

Diese Festsetzungen sollen dahingehend geändert werden, dass auf jeder Grundstücksseite nur noch 2 m breite Pflanzstreifen festgesetzt werden.

 

Rh Flindt beantragt, den Pflanzstreifen nicht auszuzäunen.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der  Rat folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

 

a)      Der Pflanzstreifen ist nicht auszuzäunen. Zäune sind auf der Grundstücksgrenze zu errichten.

 

Einstimmig beschlossen

 

Ja 14  Enthaltungen 2 

 

b)      Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meudelfitz“ wird eingeleitet