Sitzung: 30.06.2011 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 30/322/2011
Sachverhalt:
FBL Hesebeck
trägt vor.
Aus dem
Verwaltungsausschuss kam die Anregung, nach Möglichkeiten für eine bessere
Bebaubarkeit der Grundstücke zu suchen. Eine Änderung des Bebauungsplans soll
zu einer größeren Ausnutzbarkeit der Grundstücke führen. Die zwischen den
Grundstücken anzupflanzenden Grünstreifen sollen wegfallen, oder wenigstens
kleiner werden.
Zu dem
anzupflanzenden Grünstreifen ist gemäß den textlichen Festsetzungen im B-Plan
festgesetzt:
5.4. Anpflanzen von Gehölzen an Grundstücksgrenzen:
An den Grenzen benachbarter neu gebildeter Baugrundstücke innerhalb der
Flurstücke 6/15 und 6/16 sind auf jeder Grundstücksseite 5 m breite
Pflanzstreifen mit Gehölzen entsprechend der Artenliste vierreihig mit einem
Pflanzabstand von 1 bis 2 m anzupflanzen und zu erhalten. Pro Pflanzstreifen
sind mindestens drei Nebenbaumarten und mindestens fünf Straucharten zu
verwenden, wobei ein mindestens 10%iger Anteil der gepflanzten Gehölze auf
Nebenbäume entfallen muss.
Einfriedungen sind nur außerhalb der
Pflanzstreifen auf der der entsprechenden Grundstücksgrenze abgewandten Seite
der Pflanzstreifen zulässig.
Diese Festsetzungen sollen dahingehend geändert
werden, dass auf jeder Grundstücksseite nur noch 2 m breite Pflanzstreifen
festgesetzt werden.
Rh Flindt beantragt, den Pflanzstreifen nicht
auszuzäunen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Rat folgenden
Beschluss:
a)
Der Pflanzstreifen ist nicht auszuzäunen. Zäune sind auf der Grundstücksgrenze zu errichten.
Einstimmig beschlossen
Ja 14 Enthaltungen 2
b) Das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meudelfitz“ wird eingeleitet