Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Aus dem Verwaltungsausschuss kam die Anregung, nach Möglichkeiten für eine bessere Bebaubarkeit der Grundstücke zu suchen. Eine Änderung des Bebauungsplans soll zu einer größeren Ausnutzbarkeit der Grundstücke führen. Die zwischen den Grundstücken anzupflanzenden Grünstreifen sollen wegfallen, oder wenigstens kleiner werden.

Zu dem anzupflanzenden Grünstreifen ist gemäß den textlichen Festsetzungen im B-Plan festgesetzt:

 

5.4. Anpflanzen von Gehölzen an Grundstücksgrenzen: An den Grenzen benachbarter neu gebildeter

Baugrundstücke innerhalb der Flurstücke 6/15 und 6/16 sind auf jeder Grundstücksseite 5 m breite

Pflanzstreifen mit Gehölzen entsprechend der Artenliste vierreihig mit einem Pflanzabstand von 1 bis 2 m

anzupflanzen und zu erhalten. Pro Pflanzstreifen sind mindestens drei Nebenbaumarten und mindestens

fünf Straucharten zu verwenden, wobei ein mindestens 10%iger Anteil der gepflanzten Gehölze auf

Nebenbäume entfallen muss. Einfriedungen sind nur außerhalb der Pflanzstreifen auf der der

entsprechenden Grundstücksgrenze abgewandten Seite der Pflanzstreifen zulässig.

 

Diese Festsetzungen sollen dahingehend geändert werden, dass auf jeder Grundstücksseite nur noch 2 m breite Pflanzstreifen festgesetzt werden.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt gemäß der Vorlage.

 

Ratsherr Flindt regt an, die Festsetzung, nach der Einfriedungen nur außerhalb der Pflanzstreifen zulässig sind, aufzuheben.

 

Nach kurzer Diskussion über die Grünstreifen zwischen den Grundstücken, zu denen Fachbereichsleiter Herr Hesebeck berichtet, dass diese zu den Ausgleichsmaßnahmen zählen, lässt Vorsitzender Herr Westdörp über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meudelfitz“ wird eingeleitet