Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Frau Davydenko und Frau Lehnigk, NLG Lüneburg, erläutern wie folgt:

 

Der Rat der Gemeinde Zernien hat am 20.01.2011 beschlossen, einen Bebauungsplan Biogasanlage Zernien aufzustellen. Mit Schreiben vom 14.03.2011 wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 15.04.2011 zu äußern.

Der genaue Zeitplan für die Umsetzung der Planungen wird dem Rat erläutert. Die Satzung kann demnach in der 29. Kalenderwoche beschlossen und anschließend mit der Errichtung der Biogasanlage begonnen werden.

 

Anhand der in Kopie vorliegenden Tabelle werden die Anregungen des Forstamtes Südostheide, des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der IHK Lüneburg-Wolfsburg und der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr detailliert vorgestellt und die Abwägung auch anhand der Planzeichnungen erläutert und begründet. Insbesondere wird der Rat über den Ausbau des Einmündungsbereiches zwischen Braascher Weg und der Bundesstraße 191 anhand eines Planes unterrichtet. Dazu fand am 04.05.2011 ein Abstimmungsgespräch statt.
Die Gemeinde wird für die Erstellung des Einmündungsbereiches geringfügige Flächenankäufe tätigen.

 

Der Teil B des Planes, der Umweltbericht zum B-Plan „BiogasanlageZernien“, wurde zwischenzeitlich erarbeitet und wird aufgrund weiterer Anregungen fortgeschrieben.

 

Der Rat ist einig, dass mit den Investoren der Anlage über eine Kostenbeteiligung für die Erstellung des Einmündungsbereiches verhandelt werden soll.

 

 

Nach ausführlicher Beratung fasst der Rat die

 


Beschlüsse:

zu a)     Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen (Anlage zum Original des Protokolls).

zu b)     Der Entwurf des Bebauungsplans Biogasanlage Zernien wird gem. § 3 (2) BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.