Sitzung: 03.05.2011 Ausschuss für Jugend, Betreuung und Bildung der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 14/062/2011
Frau Scharf erläutert die Problematik in der Gemeinde Göhrde, Träger des
Kindergartens „Göhrder Wichtel“, dieser hat eine Betriebserlaubnis für eine
Gruppe mit 25 Kindern.
Zum kommenden Schuljahresbeginn verlässt nur ein Kind den Kindergarten,
zwei weitere Kinder sind Kann-Kinder, bei denen der Schulbesuch noch ungewiss
ist, bereits im Januar 2011 waren 10 neue Kinder angemeldet.
Davon sind allein 6 Kinder, die ältere Geschwister in der Einrichtung
haben.
Durch diese Konstellation dürfte es sehr schwierig werden, den Eltern
eine Betreuung des zweiten Kindes in einer anderen Einrichtung plausibel zu
machen, zumal alle Kinder aus dem direkten Einzugsbereich des Kindergartens
kommen.
Aus diesem Grund wird die Einrichtung einer 15+5 und einer 10er Gruppe befristet
für das Kindergartenjahr 2011/2012 beantragt.
Im darauffolgenden Jahr entspannt sich die Situation deutlich, sodass die
Erweiterung der Betreuungsplätze lediglich für ein Jahr erforderlich würde.
Eine Besichtigung des Kindergartens durch Frau Enke und Frau Fricke vom
Nds. Kultusministerium, Fachdienst Tageseinrichtungen und Tagespflege für
Kinder, hat bereits stattgefunden.
Eine befristete Betriebserlaubnis wäre aufgrund der örtlichen
Begebenheiten zu erteilen.
Der Träger wird im Bereich der Ausstattung und Raumgestaltung,
Veränderungen und Vorkehrungen schaffen müssen, die einen einmaligen Aufwand in
Höhe von ca. 2.000 € erforderlich machen. Größere Umbaumaßnahmen sind nicht
notwendig, da geplant ist, den bisherigen Essraum in der Kinderküche zu nutzen.
Zu evtl. anstehenden Sicherheitsvorkehrungen, auch im Hinblick auf die
U3-Betreuung, ist noch die Besichtigung durch den Gemeindeunfallverband
notwendig.
Außerdem ist für die Betreuung der 10er Gruppe für die Dauer des
Kindergartenjahres 2011/2012 eine/n Erzieher/in einzustellen, eine passende
Besetzung ist wohl schon gefunden.
Rh U. Beutler fragt nach den Auswirkungen auf den Kindergarten Hitzacker
und das mögliche Konkurrenzdenken.
Frau Scharf berichtet, dass im März im Ev. Kindergarten Hitzacker noch 13
freie Plätze im Vormittagsbereich vorhanden waren und ggfs. dort eine halbe
Gruppe eingespart wird – dies ist jedoch eine Reaktion auf den vorhandenen
Bedarf, das ist seit Jahren die Regelung. Im Freien Kindergarten in Hitzacker
sind 24 von 25 möglichen Plätzen belegt.
1.SG-Rätin Steckelberg betont nochmals, dass die Schaffung der
10er-Gruppe eine Reaktion auf die spezielle Sondersituation ist, dass es so
viele Anmeldungen von Geschwisterkindern gibt, es ist die einfachste und beste
Lösung für die Eltern.
Herr Pieterek empfindet die vorgestellte Variante ebenfalls als beste
Lösung für alle Beteiligten, die Eltern entscheiden schließlich sehr genau in
welche Einrichtung sie ihre Kinder geben.
Der Rechtsanspruch auf räumliche Nähe ist gegeben und es wäre eine
Zumutung Eltern mit Kindern in der Einrichtung mit den Geschwisterkindern an
eine Einrichtung anderorts verweisen zu müssen.
Von Seiten des Ausschusses ergeht folgende Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Elbtalaue trägt von 08/2011 bis 07/2012 die gemäß Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg vereinbarten Kosten für eine halbe Kindergartengruppe.