Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Frau Scharf erläutert die Problematik in der Gemeinde Göhrde, Träger des Kindergartens „Göhrder Wichtel“, dieser hat eine Betriebserlaubnis für eine Gruppe mit 25 Kindern.

Zum kommenden Schuljahresbeginn verlässt nur ein Kind den Kindergarten, zwei weitere Kinder sind Kann-Kinder, bei denen der Schulbesuch noch ungewiss ist, bereits im Januar 2011 waren 10 neue Kinder angemeldet.

Davon sind allein 6 Kinder, die ältere Geschwister in der Einrichtung haben.

Durch diese Konstellation dürfte es sehr schwierig werden, den Eltern eine Betreuung des zweiten Kindes in einer anderen Einrichtung plausibel zu machen, zumal alle Kinder aus dem direkten Einzugsbereich des Kindergartens kommen.

Aus diesem Grund wird die Einrichtung einer 15+5 und einer 10er Gruppe befristet für das Kindergartenjahr 2011/2012 beantragt.

 

Im darauffolgenden Jahr entspannt sich die Situation deutlich, sodass die Erweiterung der Betreuungsplätze lediglich für ein Jahr erforderlich würde.

 

Eine Besichtigung des Kindergartens durch Frau Enke und Frau Fricke vom Nds. Kultusministerium, Fachdienst Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, hat bereits stattgefunden.

Eine befristete Betriebserlaubnis wäre aufgrund der örtlichen Begebenheiten zu erteilen.

 

Der Träger wird im Bereich der Ausstattung und Raumgestaltung, Veränderungen und Vorkehrungen schaffen müssen, die einen einmaligen Aufwand in Höhe von ca. 2.000 € erforderlich machen. Größere Umbaumaßnahmen sind nicht notwendig, da geplant ist, den bisherigen Essraum in der Kinderküche zu nutzen.

 

Zu evtl. anstehenden Sicherheitsvorkehrungen, auch im Hinblick auf die U3-Betreuung, ist noch die Besichtigung durch den Gemeindeunfallverband notwendig.

 

Außerdem ist für die Betreuung der 10er Gruppe für die Dauer des Kindergartenjahres 2011/2012 eine/n Erzieher/in einzustellen, eine passende Besetzung ist wohl schon gefunden.

 

Rh U. Beutler fragt nach den Auswirkungen auf den Kindergarten Hitzacker und das mögliche Konkurrenzdenken.

 

Frau Scharf berichtet, dass im März im Ev. Kindergarten Hitzacker noch 13 freie Plätze im Vormittagsbereich vorhanden waren und ggfs. dort eine halbe Gruppe eingespart wird – dies ist jedoch eine Reaktion auf den vorhandenen Bedarf, das ist seit Jahren die Regelung. Im Freien Kindergarten in Hitzacker sind 24 von 25 möglichen Plätzen belegt.

 

1.SG-Rätin Steckelberg betont nochmals, dass die Schaffung der 10er-Gruppe eine Reaktion auf die spezielle Sondersituation ist, dass es so viele Anmeldungen von Geschwisterkindern gibt, es ist die einfachste und beste Lösung für die Eltern.

 

Herr Pieterek empfindet die vorgestellte Variante ebenfalls als beste Lösung für alle Beteiligten, die Eltern entscheiden schließlich sehr genau in welche Einrichtung sie ihre Kinder geben.

Der Rechtsanspruch auf räumliche Nähe ist gegeben und es wäre eine Zumutung Eltern mit Kindern in der Einrichtung mit den Geschwisterkindern an eine Einrichtung anderorts verweisen zu müssen.

 

Von Seiten des Ausschusses ergeht folgende Empfehlung

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue trägt von 08/2011 bis 07/2012 die gemäß Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg vereinbarten Kosten für eine halbe Kindergartengruppe.