Betreff
Kindertagesstättenbedarf, hier: Umwandlung einer vorhandenen Kindergartengruppe in eine 15/5 Gruppe (U3) und 10er Gruppe im Kindergarten Bredenbock
Vorlage
14/062/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Gemeinde Göhrde, Träger des Kindergartens „Göhrder Wichtel“, beantragt die Einrichtung einer 15+5 und einer 10er Gruppe befristet für das Kindergartenjahr 2011/2012.

 

Der Kindergarten in Bredenbock hat eine Betriebserlaubnis für eine Gruppe mit 25 Kindern. Zum kommenden Schuljahresbeginn verlässt nur ein Kind den Kindergarten (zwei weitere Kinder sind Kann-Kinder), aber bereits im Januar 2011 waren 10 neue Kinder angemeldet, von denen allein 6 Geschwister-kinder in der Einrichtung haben.

Durch die Konstellation dürfte es sehr schwierig werden, den Eltern eine Betreuung des zweiten Kindes in einer anderen Einrichtung plausibel zu machen, zumal alle Kinder aus dem direkten Einzugsbereich des Kindergarten kommen.

Im darauffolgenden Jahr entspannt sich die Situation deutlich, sodass die Erweiterung der Betreuungsplätze nur für ein Jahr erforderlich würde.

 

Eine Besichtigung des Kindergartens durch Frau Enke und Frau Fricke vom Nds. Kultusministerium, Fachdienst Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, hat bereits stattgefunden. Eine befristete Betriebserlaubnis wäre aufgrund der örtlichen Begebenheiten zu erteilen.

Der Träger wird im Bereich der Ausstattung und Raumgestaltung (ggf. auch im Sicherheitsbereich) Veränderungen und Vorkehrungen schaffen müssen, die einen einmaligen Aufwand in Höhe von ca. 2.000 € erforderlich machen.

Größere Umbaumaßnahmen sind nicht notwendig, da geplant ist, den bisherigen Essraum in der Kinder-küche zu nutzen. Voraussetzung wäre der fachgerechte Abbau der Kinderküche (und Wiederaufbau), um ausreichend Platz für Aktivitäten zu haben.

 

Außerdem ist für die Betreuung der 10er Gruppe für die Dauer des Kindergartenjahres 2011/2012 eine/n Erzieher/in einzustellen.

 

Weitere zusätzliche Kosten werden zur Zeit nicht gesehen, eine Besichtigung durch den Gemeindeunfall-versicherungsverband hinsichtlich besonderer Anfordernisse für die U3-Betreuung steht allerdings noch aus.

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue trägt von 08/2011 bis 07/2012 die gemäß Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg vereinbarten Kosten für eine halbe Kindergartengruppe.