Sitzung: 29.03.2011 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/186/2011
Beschlussvorschlag:
Die Dorfstraße im
Ortsteil Volkfien wird im Einmündungsbereich in die Gemeindeverbindungsstraße J
8 durch Errichtung einer Absperrschranke in Verbindung mit der VZ 250
(Durchgangsverkehr verboten) + Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“. In Höhe
der Hausnummer 1 ist das Zeichen 357 „Sackgasse“ mit Zusatz 1004-330 „ 400 m“
aufzustellen.
Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
von Anliegern der Dorfstraße des Ortsteiles Volkfien vor, die Dorfstraße für
den Durchgangsverkehr zu sperren. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage
beigefügt, er beinhaltet eine umfangreiche Begründung.
Nach rechtlicher
Prüfung des Antrages bestehen seitens der Verwaltung keine rechtlichen Bedenken
gegen die Umsetzung, die Absperrschranke sollte mit einem sog.
Feuerwehrschlüssel (Dreikantschlüssel) zu öffnen sein.
Abweichend vom Beschlussvorschlag und nach vorhergehender Beratung in der Fraktionssitzung fasst der Rat den
Beschluss:
Die Dorfstraße im Ortsteil Volkfien wird zwischen der
Hausnummer 1 und der Hausnummer 7 (Einmündungsbereich in die
Gemeindeverbindungsstraße J 8) auf max. 3,5 t (VZ 262) zulässiges Gesamtgewicht
beschränkt. Desweiteren wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h
(VZ 274-51) reduziert. Die Beschilderung wird ergänzt um das Verkehrsschild
„Für Anlieger frei“. Es ist eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung
bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.