Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Dorfstraße im Ortsteil Volkfien wird im Einmündungsbereich in die Gemeindeverbindungsstraße J 8 durch Errichtung einer Absperrschranke in Verbindung mit der VZ 250 (Durchgangsverkehr verboten) + Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“. In Höhe der Hausnummer 1 ist das Zeichen 357 „Sackgasse“ mit Zusatz 1004-330 „ 400 m“ aufzustellen.

Sachverhalt:

Es liegt der Antrag von Anliegern der Dorfstraße des Ortsteiles Volkfien vor, die Dorfstraße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt, er beinhaltet eine umfangreiche Begründung.

Nach rechtlicher Prüfung des Antrages bestehen seitens der Verwaltung keine rechtlichen Bedenken gegen die Umsetzung, die Absperrschranke sollte mit einem sog. Feuerwehrschlüssel (Dreikantschlüssel) zu öffnen sein.

 

 

Abweichend vom Beschlussvorschlag und nach vorhergehender Beratung in der Fraktionssitzung fasst der Rat den


Beschluss:

Die Dorfstraße im Ortsteil Volkfien wird zwischen der Hausnummer 1 und der Hausnummer 7 (Einmündungsbereich in die Gemeindeverbindungsstraße J 8) auf max. 3,5 t (VZ 262) zulässiges Gesamtgewicht beschränkt. Desweiteren wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h (VZ 274-51) reduziert. Die Beschilderung wird ergänzt um das Verkehrsschild „Für Anlieger frei“. Es ist eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.