Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
von Anliegern der Dorfstraße des OT. Volkfien vor, die Dorfstraße für den
Durchgangsverkehr zu sperren. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt,
er beinhaltet eine umfangreiche Begründung.
Nach rechtlicher Prüfung des Antrages bestehen seitens der Verwaltung keine rechtlichen Bedenken gegen die Umsetzung, die Absperrschranke sollte mit einem sog. Feuerwehrschlüssel (Dreikantschlüssel) zu öffnen sein.
Beschlussvorschlag:
Die Dorfstraße im
OT. Volkien wird im Einmündungsbereich in die Gemeindeverbindungsstraße J 8
durch Errichtung einer Absperrschranke in Verbindung mit der VZ 250
(Durchgangsverkehr verboten) + Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“. In Höhe
der Hausnummer 1 ist das Zeichen 357 „Sackgasse“ mit Zusatz 1004-330 „ 400 m“
aufzustellen.