Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Flurstücks 123/6, Gemarkung Harlingen, Flur 3, hat sein Grundstück in Größe von 16.756 m² einer Gruppe bauwilliger Interessenten „Bauinitiative Gemeinschaftliches Wohnprojekt Harlingen“ zum Kauf angeboten. Diese Gruppe beantragt, den Bebauungsplan „Goveliner Weg“ im Teilbereich des festgesetzten Kleinsiedlungsgebietes (WS) zu ändern, um dort ein gemeinschaftliches Wohnprojekt entwickeln zu können.

 

Da der Käufer eine Gemeinschaft von bauwilligen Einzelpersonen ist, die das Grundstück gemeinsam erwerben wollen, soll als Vertragspartner des Kaufvertrags eine juristische Person als Rechtsträger gegründet werden. (GmbH / e.V.).

 

Das Grundstück stellt sich zurzeit als Ackerfläche dar und liegt östlich des Wochenendhausgebietes Hansaplatz/Hansaweg am westlichen Ortsausgang von Harlingen.

 

Die vorgesehenen Änderungen sind in dem Antrag nur grob dargestellt und müssen daher noch konkretisiert werden.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck trägt ergänzend zur Vorlage vor, dass ein gemeinschaftliches Wohnen von jung und alt angestrebt wird. Für dieses Vorhaben reichen aber die Festsetzungen 

des  Bebauungsplans nicht aus. Die Antragsteller haben daher eine Änderung des Bebauungsplans beantragt.

 

Ratsherr Schneeberg beantragt eine Abstimmung nach Vortrag durch Herrn Hesebeck.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig gemäß Vorlage.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan „Goveliner Weg“ ist zu ändern. Die Kosten der Bauleitplanung tragen die Antragsteller.