Sitzung: 10.03.2011 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/119/2011
Sachverhalt:
Der Eigentümer des
Flurstücks 123/6, Gemarkung Harlingen, Flur 3, hat sein Grundstück in Größe von
16.756 m² einer Gruppe bauwilliger Interessenten „Bauinitiative
Gemeinschaftliches Wohnprojekt Harlingen“ zum Kauf angeboten. Diese Gruppe beantragt,
den Bebauungsplan „Goveliner Weg“ im Teilbereich des festgesetzten
Kleinsiedlungsgebietes (WS) zu ändern, um dort ein gemeinschaftliches
Wohnprojekt entwickeln zu können.
Da der Käufer eine
Gemeinschaft von bauwilligen Einzelpersonen ist, die das Grundstück gemeinsam
erwerben wollen, soll als Vertragspartner des Kaufvertrags eine juristische
Person als Rechtsträger gegründet werden. (GmbH / e.V.).
Das Grundstück
stellt sich zurzeit als Ackerfläche dar und liegt östlich des
Wochenendhausgebietes Hansaplatz/Hansaweg am westlichen Ortsausgang von
Harlingen.
Die vorgesehenen
Änderungen sind in dem Antrag nur grob dargestellt und müssen daher noch
konkretisiert werden.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck trägt ergänzend zur Vorlage vor, dass ein gemeinschaftliches
Wohnen von jung und alt angestrebt wird. Für dieses Vorhaben reichen aber die
Festsetzungen
des Bebauungsplans nicht aus. Die Antragsteller
haben daher eine Änderung des Bebauungsplans beantragt.
Ratsherr Schneeberg
beantragt eine Abstimmung nach Vortrag durch Herrn Hesebeck.
Der Ausschuss für
Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig gemäß Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
„Goveliner Weg“ ist zu ändern. Die Kosten der Bauleitplanung tragen die
Antragsteller.