Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Die Gemeinden dürfen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht brauchen, veräußern. Bei der Wegeparzelle handelt es sich um die Erschließung der Grundstücke der og. Kaufvertragsparteien. Die Kaufvertragsparteien haben vor ca. 10 Jahren auf eigene Kosten und mit Zustimmung der Stadt Hitzacker (Elbe) eine Asphaltstraße für diese Wegeparzelle herstellen lassen und pflegen und unterhalten diese Straße.

 

Zur Absicherung des Wegerechts soll eine Wegebaulast zugunsten des jeweiligen anderen Eigentümers beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht werden.

 

Der Weg hat für die Stadt Hitzacker (Elbe) keine Bedeutung mehr und sollte somit veräußert werden.

 

Ohne Aussprache wird eine Abstimmung nach Vorlage beantragt.

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig gemäß Vorlage.


Beschlussvorschlag:

Herrn Christian Mieth, OT Seerau Nr. 7 und Herrn Andre Kummrow, OT Seerau Nr. 4, 29456 Hitzacker (Elbe) wird das Flurstück 210/2, der Flur 1 in der Gemarkung Seerau, mit einer Größe von 548 m² zu einem Kaufpreis von 2,00 Euro je m² (gesamt 1.096,00 Euro) verkauft.

Sämtliche mit dem Vertrag verbundenen  Kosten werden von den Käufern getragen.