Sitzung: 10.03.2011 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 31/133/2011
Sachverhalt:
Die Gemeinden
dürfen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht brauchen, veräußern. Bei der Wegeparzelle handelt es sich um die
Erschließung der Grundstücke der og. Kaufvertragsparteien. Die Kaufvertragsparteien
haben vor ca. 10 Jahren auf eigene Kosten und mit Zustimmung der Stadt
Hitzacker (Elbe) eine Asphaltstraße für diese Wegeparzelle herstellen lassen
und pflegen und unterhalten diese Straße.
Zur Absicherung des
Wegerechts soll eine Wegebaulast zugunsten des jeweiligen anderen Eigentümers
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht werden.
Der Weg hat für die
Stadt Hitzacker (Elbe) keine Bedeutung mehr und sollte somit veräußert werden.
Ohne Aussprache
wird eine Abstimmung nach Vorlage beantragt.
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig gemäß Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Herrn Christian
Mieth, OT Seerau Nr. 7 und Herrn Andre Kummrow, OT Seerau Nr. 4, 29456
Hitzacker (Elbe) wird das Flurstück 210/2, der Flur 1 in der Gemarkung Seerau,
mit einer Größe von 548 m² zu einem Kaufpreis von 2,00 Euro je m² (gesamt
1.096,00 Euro) verkauft.
Sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Kosten werden von den Käufern getragen.