Sitzung: 20.01.2011 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/021/2011
Eine Investorengruppe aus dem Bereich der
Gemeinde Zernien plant die Errichtung einer Biogasanlge im Ort Zernien, am
östlichen Ende der Industriestraße. Da die Nennleistung der geplanten Anlage
500 kW übersteigt, ist diese über einen Bebauungsplan abzusichern. Eine
teilweise Änderung des F-Planes wird ebenfalls erforderlich, die aber durch die
bereits eingeleitete 71. Änderung des Flächennutzungsplanes abgedeckt wird.
Nachdem verschiedene Alternativstandorte
untersucht wurden, wurde in Abstimmung mit dem Landkreis dieser Standort
favorisiert, da hier gegenüber den anderen Standorten der geringste Eingriff in
Natur und Landschaft erfolgt.
Die Zuwegung zur Biogasanlage soll über
den Braascher Weg erfolgen, der durch den Bebauungsplan mit abgesichert wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet.
Eine LSG-Neuabgrenzung für diesen Bereich
wird daher erforderlich.
Bgm Schulz ergänzt, dass die Anwohner
durch die Lage am Ostrand der Ortschaft und die Anbindung über den Braascher
Weg mit lediglich geringen Geruchs- und Lärmimmissionen zu rechnen hätten.
Der Braascher Weg ist bis auf ein
Reststück von ca. 50 m Länge ausgebaut. Das Reststück könnte ggf. in
wassergebundener Weise hergestellt werden. Rh Beutler plädiert dafür, die
Anlagenbetreiber an den Kosten für die Restherstellung, die Unterhaltung und
ggf. den späteren Neubau des Weges zu beteiligen. Außerdem sollte der B-Plan
für das angerenzende neue Gewerbegebiet eine Zuwegungsmöglichkeit vorsehen, um
den Braascher Weg von dem Lieferverkehr zu entlasten.
Stellv. Bgm Beutler ist ebenfalls der
Auffassung, dass die Frage der Wegeherstellung und –unterhaltung noch vor
Beschluss über die Aufstellung des B-Planes vertraglich geregelt werden sollte.
Stellv. Bgm Donath und Rh Wittkopf
erwidern, dass Wegeunterhaltung eine normale und übliche Aufgabe der Gemeinde
ist. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass eine übermäßige Abnutzung
durch den Lieferverkehr zur Anlage entsteht, sollte zu gegebener Zeit Verhandlungen
mit den Betreibern über eine Kostenbeteiligung geführt werden.
Rh Krüger ergänzt, dass der Weg im Gebiet
des künftigen B-Planes liegt und die Gemeinde im Rahmen der B-Planaufstellung
auch Festlegungen über die Ausgestaltung des Weges treffen könne.
Stellv. Bgm Donath fragt nach dem Standort
der künftigen Blockheizkraftwerke (BHKW).
Bgm Schulz erklärt, dass das erste BHKW auf dem Anlagengelände errichtet werden
soll. Von diesem aus erfolgt die mögliche Wärmeversorgung der benachbarten
Grundstücke. Später soll ein weiteres BHKW in der Nähe der Grundschule
errichtet werden.
Stellv. Bgm
Beutler kritisiert, dass der Rat von den Betreibern nicht über die konkreten
Planungen in Sachen Wärmversorgung informiert werden. Bgm Schulz und stellv.
Bgm Donath erwidern, dass der Bgm und die in Frage kommenden
Grundstückseigentümer informiert wurden. Im Übrigen handelt es sich um
privatrechtliche Angelegenheiten zwischen Betreibern und Wärmabnehmern, die
sich der Einflussnahme durch den Rat entziehen.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Biogasanlage Zernien
wird eingeleitet.
Mit den Investoren
wird ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Planungskosten
geschlossen.