Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Eine Investorengruppe aus dem Bereich der Gemeinde Zernien plant die Errichtung einer Biogasanlge im Ort Zernien, am östlichen Ende der Industriestraße. Da die Nennleistung der geplanten Anlage 500 kW übersteigt, ist diese über einen Bebauungsplan abzusichern. Eine teilweise Änderung des F-Planes wird ebenfalls erforderlich, die aber durch die bereits eingeleitete 71. Änderung des Flächennutzungsplanes abgedeckt wird.

 

Nachdem verschiedene Alternativstandorte untersucht wurden, wurde in Abstimmung mit dem Landkreis dieser Standort favorisiert, da hier gegenüber den anderen Standorten der geringste Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt.

Die Zuwegung zur Biogasanlage soll über den Braascher Weg erfolgen, der durch den Bebauungsplan mit abgesichert wird.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet.

Eine LSG-Neuabgrenzung für diesen Bereich wird daher erforderlich.

Bgm Schulz ergänzt, dass die Anwohner durch die Lage am Ostrand der Ortschaft und die Anbindung über den Braascher Weg mit lediglich geringen Geruchs- und Lärmimmissionen zu rechnen hätten.

 

Der Braascher Weg ist bis auf ein Reststück von ca. 50 m Länge ausgebaut. Das Reststück könnte ggf. in wassergebundener Weise hergestellt werden. Rh Beutler plädiert dafür, die Anlagenbetreiber an den Kosten für die Restherstellung, die Unterhaltung und ggf. den späteren Neubau des Weges zu beteiligen. Außerdem sollte der B-Plan für das angerenzende neue Gewerbegebiet eine Zuwegungsmöglichkeit vorsehen, um den Braascher Weg von dem Lieferverkehr zu entlasten.

 

Stellv. Bgm Beutler ist ebenfalls der Auffassung, dass die Frage der Wegeherstellung und –unterhaltung noch vor Beschluss über die Aufstellung des B-Planes vertraglich geregelt werden sollte.

 

Stellv. Bgm Donath und Rh Wittkopf erwidern, dass Wegeunterhaltung eine normale und übliche Aufgabe der Gemeinde ist. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass eine übermäßige Abnutzung durch den Lieferverkehr zur Anlage entsteht, sollte zu gegebener Zeit Verhandlungen mit den Betreibern über eine Kostenbeteiligung geführt werden.

 

Rh Krüger ergänzt, dass der Weg im Gebiet des künftigen B-Planes liegt und die Gemeinde im Rahmen der B-Planaufstellung auch Festlegungen über die Ausgestaltung des Weges treffen könne.

 

Stellv. Bgm Donath fragt nach dem Standort der künftigen Blockheizkraftwerke (BHKW).
Bgm Schulz erklärt, dass das erste BHKW auf dem Anlagengelände errichtet werden soll. Von diesem aus erfolgt die mögliche Wärmeversorgung der benachbarten Grundstücke. Später soll ein weiteres BHKW in der Nähe der Grundschule errichtet werden.

 

Stellv. Bgm Beutler kritisiert, dass der Rat von den Betreibern nicht über die konkreten Planungen in Sachen Wärmversorgung informiert werden. Bgm Schulz und stellv. Bgm Donath erwidern, dass der Bgm und die in Frage kommenden Grundstückseigentümer informiert wurden. Im Übrigen handelt es sich um privatrechtliche Angelegenheiten zwischen Betreibern und Wärmabnehmern, die sich der Einflussnahme durch den Rat entziehen.

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Biogasanlage Zernien wird eingeleitet.

Mit den Investoren wird ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Planungskosten geschlossen.