Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.12.2010 beantragt die Naturenergie Hitzacker die erforderlichen Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Biogasanlage in Hitzacker einzuleiten.

 

Die Naturenergie Hitzacker GmbH & Co KG plant mit 11 Landwirten aus dem räumlichen Bereich zwischen Schmessau und Hitzacker, zugeordnet dem landwirtschaftlichen Betrieb Gut Hagen in 450 Entfernung Luftlinie im Außenbereich von Hitzacker und südlich der Sportanlage am Hagener Weg sowie westlich des Gewerbegebietes Am Räsenberg die Errichtung einer landwirtschaftlich privilegierten Biogasanlage (BGA) mit einer elektrischen Leistung von zunächst 500 kW.

 

Ein Standort näher an der landwirtschaftlichen Hofstelle scheidet aus wirtschaftlichen Gründen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Wärmeversorgung für das Freibad, der Freien Schule, der Firma IWM usw.  und der Problematik der verkehrlichen Erschließung der Freien Schule Hitzacker aus, weil Schüler die enge und unübersichtliche Erschließungsstraße zum Gut Hagen als Fußweg nutzen. 

 

Anderseits ist die Privilegierungsvoraussetzung gem. § 35 (1) Ziff. 6 Buchst. A) BauGB, dass das Vorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen muss, bei einer Entfernung von 450 m Luftlinie nicht gegeben. Daher sind, obwohl die BGA von der Kapazität her privilegiert ist, Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs- u. Bebauungsplan), einzuleiten. Die Bauleitpläne

wurden  auch von  den Antragstellern beantragt, um eventuell Kapazitätserweiterungen über 500 kW hinaus vornehmen zu können.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens, bedingt durch eine Änderung des EEG zum Ende nächsten Jahres und der Einlagerung von Silage im September des kommenden Jahres wird seitens der Antragsteller um schnellstmögliche Bearbeitung gebeten.

Neben den Bauleitplanverfahren bedarf es wegen der Lage der BGA im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen-Drawehn noch einer Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass die Biogasanlage südlich der Sportanlage an der Straße „Am Räsenberg“ errichtet werden soll und dass die Erschließung über den Weg, der zur ehemaligen Mülldeponie führt, erfolgt.

 

Vorsitzender Herr Westdörp erkundigt sich danach, wie das Wasser, das über die Felder aus Richtung Kamerun kommt, aufgefangen werden soll, damit die Biogasanlage nicht überschwemmt wird.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erwidert, dass sich die Planung am Anfangsstadium befindet und daher noch keine Aussagen über die  Beseitigung von Oberflächenwässern vorliegen und dass im laufenden Verfahren hierüber eine Lösung gefunden werden muss.

 

Ratsherr Schneeberg trägt vor, dass der Ausschuss  eine Empfehlung darüber abzugeben hat, ob dass Bauleitplanverfahren eingeleitet und eine Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans an die Samtgemeinde gestellt werden soll. Es wird hier nicht über einen Bauantrag beraten. Einzelheiten ergeben sich dazu im Bauleitplanverfahren.

 

Ratsherr Wieczorek schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Schneeberg an. Er vermisst aber einen Vorschlag seitens der Verwaltung darüber, dass seitens des Ausschusses eine gleichartige Biogasanlage besichtigt werden sollte. Er stellt daher den Antrag, eine entsprechende Biogasanlage zu besichtigen.

Nach einer weiteren  kurzen Diskussion, bei der auch eine Ortsbesichtigung des Standortes der geplanten Biogasanlage vorgeschlagen wurde, lässt Vorsitzender Herr Westdörp über die Vorlage und den Zusatzanträgen abstimmen.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig zu a) und b) gemäß der Vorlage.

 

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz einstimmig, eine baugleiche Biogasanlage zu besichtigen und eine Ortsbesichtigung am Standort der geplanten Biogasanlage vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Biogasanlage Hitzacker (Elb) wird eingeleitet.

b)      Bei der Samtgemeinde Elbtalaue wird ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des

Flächennutzungsplanes gestellt.