Sitzung: 13.01.2011 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/703/2010
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
16.12.2010 beantragt die Naturenergie Hitzacker die erforderlichen
Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Biogasanlage in Hitzacker
einzuleiten.
Die Naturenergie
Hitzacker GmbH & Co KG plant mit 11 Landwirten aus dem räumlichen Bereich
zwischen Schmessau und Hitzacker, zugeordnet dem landwirtschaftlichen Betrieb
Gut Hagen in 450 Entfernung Luftlinie im Außenbereich von Hitzacker und südlich
der Sportanlage am Hagener Weg sowie westlich des Gewerbegebietes Am Räsenberg
die Errichtung einer landwirtschaftlich privilegierten Biogasanlage (BGA) mit
einer elektrischen Leistung von zunächst 500 kW.
Ein Standort näher
an der landwirtschaftlichen Hofstelle scheidet aus wirtschaftlichen Gründen im
Zusammenhang mit der beabsichtigten Wärmeversorgung für das Freibad, der Freien
Schule, der Firma IWM usw. und der
Problematik der verkehrlichen Erschließung der Freien Schule Hitzacker aus,
weil Schüler die enge und unübersichtliche Erschließungsstraße zum Gut Hagen
als Fußweg nutzen.
Anderseits ist die
Privilegierungsvoraussetzung gem. § 35 (1) Ziff. 6 Buchst. A) BauGB, dass das
Vorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem
landwirtschaftlichen Betrieb stehen muss, bei einer Entfernung von 450 m
Luftlinie nicht gegeben. Daher sind, obwohl die BGA von der Kapazität her
privilegiert ist, Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs- u. Bebauungsplan),
einzuleiten. Die Bauleitpläne
wurden auch von
den Antragstellern beantragt, um eventuell Kapazitätserweiterungen über
500 kW hinaus vornehmen zu können.
Aufgrund der
Eilbedürftigkeit des Vorhabens, bedingt durch eine Änderung des EEG zum Ende
nächsten Jahres und der Einlagerung von Silage im September des kommenden
Jahres wird seitens der Antragsteller um schnellstmögliche Bearbeitung gebeten.
Neben den
Bauleitplanverfahren bedarf es wegen der Lage der BGA im
Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen-Drawehn noch einer Entlassung der Flächen aus
dem Landschaftsschutzgebiet.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass die Biogasanlage
südlich der Sportanlage an der Straße „Am Räsenberg“ errichtet werden soll und
dass die Erschließung über den Weg, der zur ehemaligen Mülldeponie führt,
erfolgt.
Vorsitzender Herr
Westdörp erkundigt sich danach, wie das Wasser, das über die Felder aus
Richtung Kamerun kommt, aufgefangen werden soll, damit die Biogasanlage nicht
überschwemmt wird.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck erwidert, dass sich die Planung am Anfangsstadium befindet und
daher noch keine Aussagen über die
Beseitigung von Oberflächenwässern vorliegen und dass im laufenden
Verfahren hierüber eine Lösung gefunden werden muss.
Ratsherr Schneeberg
trägt vor, dass der Ausschuss eine
Empfehlung darüber abzugeben hat, ob dass Bauleitplanverfahren eingeleitet und
eine Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans an die Samtgemeinde gestellt
werden soll. Es wird hier nicht über einen Bauantrag beraten. Einzelheiten
ergeben sich dazu im Bauleitplanverfahren.
Ratsherr Wieczorek
schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Schneeberg an. Er vermisst aber
einen Vorschlag seitens der Verwaltung darüber, dass seitens des Ausschusses
eine gleichartige Biogasanlage besichtigt werden sollte. Er stellt daher den
Antrag, eine entsprechende Biogasanlage zu besichtigen.
Nach einer
weiteren kurzen Diskussion, bei der auch
eine Ortsbesichtigung des Standortes der geplanten Biogasanlage vorgeschlagen
wurde, lässt Vorsitzender Herr Westdörp über die Vorlage und den Zusatzanträgen
abstimmen.
Der Ausschuss für
Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig zu a) und b) gemäß der
Vorlage.
Weiterhin
beschließt der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz einstimmig, eine
baugleiche Biogasanlage zu besichtigen und eine Ortsbesichtigung am Standort
der geplanten Biogasanlage vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
a) Das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Biogasanlage Hitzacker (Elb) wird eingeleitet.
b) Bei der Samtgemeinde Elbtalaue wird ein
Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des
Flächennutzungsplanes gestellt.