Sitzung: 13.01.2011 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/627/2010
Der Rat der
Gemeinde Langendorf hat in seiner Sitzung am 22.09.2010 beschlossen, eine
Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen, um einzelne Grundstücke der
Gemeinde in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
zu a)
Mit Schreiben vom 01.11.2010
wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am
Aufstellungsverfahren der Satzung beteiligt und der Entwurf der Abgrenzungs-
und Ergänzungssatzung mit der Begründung in der Zeit vom 11.11.2010 bis
einschließlich 10.12.2010 öffentlich ausgelegt.
Von den beteiligten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg Anregungen
vorgetragen, die abzuwägen waren. Diese Anregungen wurden ausgewertet und
soweit erforderlich in den Entwurf der
Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung eingearbeitet. Danach wurde der Entwurf der
Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung mit der Begründung erneut öffentlich
ausgelegt. Eine Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2)
BauGB durch den Rat hat wegen der Eilbedürftigkeit der Planung nicht
stattgefunden. Dennoch ist der Rat
hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf bei der
Beschlussfassung über die Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung nachvollziehen
kann. Eine Abwägung dieser Stellungnahme ist daher im Nachhinein noch
erforderlich.
zu b)
Auf Grund der
Erläuterungen zu a) musste eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt und der Entwurf der Satzung gemäß § 3
(2) BauGB erneut öffentlich ausgelegt werden. Mit Schreiben vom 15.12.2010
wurden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt und der Entwurf der
Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung mit einer verkürzten Auslegungsfrist in der
Zeit vom 27.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 erneut öffentlich ausgelegt.
Vor Ablauf der
Auslegungsfrist wurde von allen Beteiligten mitgeteilt, dass keine Anregungen
mehr zu der Planung vorzubringen sind. Damit ist das Verfahren abgeschlossen
und es kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Der Rat fasst den
Beschluss:
a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros Pesel abgewogen.
b) Die Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung wird
als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zur Abgrenzungs- und
Ergänzungssatzung beschlossen.