Sitzung: 16.11.2010 Ausschuss für Jugend, Betreuung und Bildung der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Vorlage: 11/608/2010
AV Unterste-Wilms erteilt Herrn Grundei, Geschäftsführer der Haus der
Lebenshilfe gGmbH das Wort. Dieser bedankt sich für die Einladung und die
Möglichkeit das Konzept zur Einrichtung einer Kindertagesstätte vorzustellen.
Er stellt Frau Seiferth, Abteilungsleiterin im Haus der Lebenshilfe vor.
Das Haus der
Lebenshilfe gGmbH stellt ihre Konzeption einer Kindertagesstätte anhand einer
Power-Point-Präsentation vor: Im Bereich Dannenberg (Elbe) soll eine
Einrichtung für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren betrieben werden.
Da der Schwerpunkt
der Arbeit der Lebenshilfe in der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und
ohne Behinderung liegt, kann die Regelbetreuung bei Bedarf in eine integrative
Krippen- und/oder Kindergartengruppenbetreuung umgestellt werden.
Wie bereits Herr
Christiansen erwähnt hat, ist zunehmend auch im Krippenbereich ein
Sonderpädagogischer Förderbedarf zu erkennen.
Frau Seiferth
berichtet vom Alltag in den Krippen- und Kindergartengruppen, vom Umgang mit
behinderten und nicht behinderten Kleinkindern, sie verweist auf die Fachleute
der Lebenshilfe, die die speziellen Bedürfnisse der Kinder erkennen sollen.
Vorteilhaft
erscheint Frau Seiferth die Betreuung von Krippe über Kindergarten in einer Einrichtung zu
sein.
Der Betreuungsbedarf
der Eltern nimmt stark zu, eine Betreuung von 4 Stunden am Vormittag
(Regelbetreuung) ist meist nicht ausreichend, wie die hohe Anzahl der
Sonderöffnungszeiten zeigen. Hier dürfte sich eine Regelbetreuung von
mindestens 5 Stunden im Kindergarten und 6 Stunden im Krippenbereich
abzeichnen.
Der Raum- und
Betreuungsbedarf in den Einrichtungen besteht daher weiterhin.
Die Lebenshilfe
gGmbH beabsichtigt in Stadtnähe ein bestehendes Gebäude zu erwerben, 2 Objekte
stehen zur Auswahl, eines am Querdeich, über das andere Objekt möchte Herr
Grundei noch keine Auskunft geben, da er dem Eigentümer Verschwiegenheit
zugesichert hat.
Die Ausstattung der
Krippe könnte zum Teil über RIK-Mittel (Richtlinie Investitionen
Kinderbetreuung) finanziert werden. Die
Samtgemeinde trägt gemäß der Jugendhilfevereinbarung die Pauschale für zwei
Gruppen (rd. 29.000 €) sowie anteilig 25% der Kosten für Schuldendienst und
Mieten. Kosten für Darlehnszins und –tilgung werden der Niederschrift als
Anlage beigelegt.
Herr Müller,
Fachdienstleiter des Jugendamtes beim Landkreis Lüchow-Dannenberg erläutert die
jährliche Bedarfsermittlung im Gebiet des Landkreises und erklärt die Planung
mit statistischen Zahlen.
Er erklärt auch,
dass bis 2013 die Vorgabe erfüllt werden muss, 35% Betreuungsplätze für
U3-Kinder vorzuhalten.
Er hält es für
wichtig, dass die Träger aus der Region kommen. Es sollten fundierte und
umsetzbare Ideen vorgelegt werden. Dieses ist bei beiden Angeboten der Fall.
Der Landkreis ist
dennoch der Ansicht im Moment nur eines der beiden Konzepte umzusetzen, um der
aktuellen Nachfrage nachkommen zu können.
Herr Pieterek sieht
in dem Konzeptwettbewerb eine gewisse Trägervielfalt.
Momentan hat der
Landkreis zwei große und 2 kleine Träger zu bieten, durch die Aufnahme eines
neuen Trägers wächst die freie Wahlmöglichkeit der Eltern.
Das Angebot und
Fachwissen der Lebenshilfe hält er für genauso interessant wie die Standortwahl
„Querdeich“ Richtung Westen der Stadt Dannenberg (Elbe).
Dennoch ist Herr
Pieterek der Ansicht, dass der Ausschuss sich in einem halben Jahr wieder
einfindet, um eine 3. Krippengruppe zu empfehlen, weil der Bedarf einfach
gegeben ist.
Da die
Verhandlungen mit der Eigentümerin des Wunschobjektes für die Krippengruppe nun
schon 6 Monate andauern, kann Herr Christiansen sich nicht vorstellen, dass die
Eigentümerin das Objekt so lange vorhält.
AV Unterste-Wilms
läßt nach beiden Vorträgen über den Tagesordnungspunkt abstimmen und es wird
folgende Empfehlung gegeben
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich
entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg trägt die
Samtgemeinde Elbtalaue frühestens ab 04/2011 gemäß jährlicher Bedarfs- und
Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit
für den Betrieb einer Krippengruppe mit bis zu 15 und einer Kindergartengruppe
mit bis zu 25 Plätzen des Trägers Haus der Lebenshilfe gemeinnützige GmbH.
Bei weiterem konkreten Betreuungsbedarf nach Einrichtung der Kindertagesstätte der Lebenshilfe gGmbH werden die Träger gebeten, sich um die Trägerschaft einer weiteren Krippengruppe zu bewerben.