Beschluss: Einstimmig empfohlen

AV Unterste-Wilms erteilt Herrn Grundei, Geschäftsführer der Haus der Lebenshilfe gGmbH das Wort. Dieser bedankt sich für die Einladung und die Möglichkeit das Konzept zur Einrichtung einer Kindertagesstätte vorzustellen.

Er stellt Frau Seiferth, Abteilungsleiterin im Haus der Lebenshilfe vor.

Das Haus der Lebenshilfe gGmbH stellt ihre Konzeption einer Kindertagesstätte anhand einer Power-Point-Präsentation vor: Im Bereich Dannenberg (Elbe) soll eine Einrichtung für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren betrieben werden.

Da der Schwerpunkt der Arbeit der Lebenshilfe in der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung liegt, kann die Regelbetreuung bei Bedarf in eine integrative Krippen- und/oder Kindergartengruppenbetreuung umgestellt werden.

 

Wie bereits Herr Christiansen erwähnt hat, ist zunehmend auch im Krippenbereich ein Sonderpädagogischer Förderbedarf zu erkennen.

 

Frau Seiferth berichtet vom Alltag in den Krippen- und Kindergartengruppen, vom Umgang mit behinderten und nicht behinderten Kleinkindern, sie verweist auf die Fachleute der Lebenshilfe, die die speziellen Bedürfnisse der Kinder erkennen sollen.

 

Vorteilhaft erscheint Frau Seiferth die Betreuung von Krippe  über Kindergarten in einer Einrichtung zu sein.

 

Der Betreuungsbedarf der Eltern nimmt stark zu, eine Betreuung von 4 Stunden am Vormittag (Regelbetreuung) ist meist nicht ausreichend, wie die hohe Anzahl der Sonderöffnungszeiten zeigen. Hier dürfte sich eine Regelbetreuung von mindestens 5 Stunden im Kindergarten und 6 Stunden im Krippenbereich abzeichnen.

Der Raum- und Betreuungsbedarf in den Einrichtungen besteht daher weiterhin.

 

Die Lebenshilfe gGmbH beabsichtigt in Stadtnähe ein bestehendes Gebäude zu erwerben, 2 Objekte stehen zur Auswahl, eines am Querdeich, über das andere Objekt möchte Herr Grundei noch keine Auskunft geben, da er dem Eigentümer Verschwiegenheit zugesichert hat.

 

Die Ausstattung der Krippe könnte zum Teil über RIK-Mittel (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung) finanziert werden.  Die Samtgemeinde trägt gemäß der Jugendhilfevereinbarung die Pauschale für zwei Gruppen (rd. 29.000 €) sowie anteilig 25% der Kosten für Schuldendienst und Mieten. Kosten für Darlehnszins und –tilgung werden der Niederschrift als Anlage beigelegt.

 

Herr Müller, Fachdienstleiter des Jugendamtes beim Landkreis Lüchow-Dannenberg erläutert die jährliche Bedarfsermittlung im Gebiet des Landkreises und erklärt die Planung mit statistischen Zahlen.

Er erklärt auch, dass bis 2013 die Vorgabe erfüllt werden muss, 35% Betreuungsplätze für U3-Kinder vorzuhalten.

Er hält es für wichtig, dass die Träger aus der Region kommen. Es sollten fundierte und umsetzbare Ideen vorgelegt werden. Dieses ist bei beiden Angeboten der Fall.

Der Landkreis ist dennoch der Ansicht im Moment nur eines der beiden Konzepte umzusetzen, um der aktuellen Nachfrage nachkommen zu können.

 

Herr Pieterek sieht in dem Konzeptwettbewerb eine gewisse Trägervielfalt.

Momentan hat der Landkreis zwei große und 2 kleine Träger zu bieten, durch die Aufnahme eines neuen Trägers wächst die freie Wahlmöglichkeit der Eltern.

Das Angebot und Fachwissen der Lebenshilfe hält er für genauso interessant wie die Standortwahl „Querdeich“ Richtung Westen der Stadt Dannenberg (Elbe).

Dennoch ist Herr Pieterek der Ansicht, dass der Ausschuss sich in einem halben Jahr wieder einfindet, um eine 3. Krippengruppe zu empfehlen, weil der Bedarf einfach gegeben ist.

 

Da die Verhandlungen mit der Eigentümerin des Wunschobjektes für die Krippengruppe nun schon 6 Monate andauern, kann Herr Christiansen sich nicht vorstellen, dass die Eigentümerin das Objekt so lange vorhält.

 

AV Unterste-Wilms läßt nach beiden Vorträgen über den Tagesordnungspunkt abstimmen und es wird folgende Empfehlung gegeben

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg trägt die Samtgemeinde Elbtalaue frühestens ab 04/2011 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer Krippengruppe mit bis zu 15 und einer Kindergartengruppe mit bis zu 25 Plätzen des Trägers Haus der Lebenshilfe gemeinnützige GmbH.

Bei weiterem konkreten Betreuungsbedarf nach Einrichtung der Kindertagesstätte der Lebenshilfe gGmbH werden die Träger gebeten, sich um die Trägerschaft einer weiteren Krippengruppe zu bewerben.