Betreff
Antrag auf Einrichtung einer Kindertagesstätte für Kinder von 0 bis 6 Jahren, hier: Haus der Lebenshilfe gGmbH
Vorlage
11/608/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Haus der Lebenshilfe gGmbH hat in einem Gespräch mit Landkreis Lüchow-Dannenberg und Samtgemeinde Elbtalaue ihre Konzeption einer Kindertagesstätte vorgestellt und möchte im Bereich Dannenberg (Elbe) eine Einrichtung für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren betreiben.

Da ein Schwerpunkt der Arbeit der Lebenshilfe in der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung liegt, kann die Regelbetreuung bei Bedarf in eine integrative Krippen- und/oder Kindergartengruppenbetreuung umgestellt werden.

In der Stadt Uelzen wird diese Betreuung seit langen Jahren verlässlich angeboten.

 

Wie bereits dem Antrag des DRK zu entnehmen war, ist zunehmend auch im Krippenbereich ein Sonderpädagogischer Förderbedarf zu erkennen.

Im Bereich Dannenberg besteht zur Zeit eine derzeitige Versorgungsoption mit Vormittagsplätzen von nur 75,2% (im Vergleich Bereich Hitzacker von 94,7 %). Zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue besteht Einigkeit, dass hier Handlungsbedarf besteht..

 

Vorteilhaft mag sich die Betreuung von Krippe  über Kindergarten in einer Einrichtung erweisen, bei Neuerrichtung kann auch auf bestehenden Ganztagsbetreuungsbedarf  eingegangen werden.

 Nachteilig mag sich die Errichtung einer neuen Einrichtung vor dem Hintergrund der sinkenden Geburtenzahlen darstellen, da künftig der Kindergartenbedarf stagnieren bzw. leicht rückläufig werden dürfte.

Allerdings ändert sich der Betreuungsbedarf der Eltern zunehmend, eine Betreuung von 4-Stunden am Vormittag (Regelbetreuung) ist nicht ausreichend, wie die hohe Anzahl der Sonderöffnungszeiten zeigen.

Hier dürfte sich eine Regelbetreuung von mindestens 5 Stunden im Kindergarten und 6 Stunden im Krippenbereich abzeichnen, der Raum- und Betreuungsbedarf in den Einrichtungen besteht daher weiterhin.

 

Flexible Änderungen im Bereich der unterschiedlichen Betreuungsarten (Krippe, Kindergarten und Hort) müssen künftig möglich sein, um bedarfsorientiert handeln zu können.

 

Zur Zeit ist  davon auszugehen, dass sich aufgrund des sich abzeichnenden Facharbeitermangels die Anzahl der Eltern, die ihre Kinder frühzeitig in Betreuungseinrichtungen anmelden, zunehmen wird..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Lebenshilfe gGmbH beabsichtigt in Stadtnähe ein bestehendes Gebäude zu erwerben.

Die Ausstattung der Krippe könnte zum Teil über RIK-Mittel (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung) finanziert werden.

Die Samtgemeinde trägt gem. Jugendhilfevereinbarung die Pauschale für zwei Gruppen (rd. 29.000 €) sowie anteilig 25% der Kosten für Schuldendienst und Mieten.

Kosten für Darlehnszins und –tilgung werden in der Sitzung vorgestellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung nach Vorstellung beider Anträge.

 

Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg trägt die Samtgemeinde Elbtalaue frühestens ab 04/2011 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer Krippengruppe mit bis zu 15 und einer Kindergartengruppe mit bis zu 25 Plätzen des Trägers Haus der Lebenshilfe gGmbH..