Sachverhalt:
Das Haus der
Lebenshilfe gGmbH hat in einem Gespräch mit Landkreis Lüchow-Dannenberg und
Samtgemeinde Elbtalaue ihre Konzeption einer Kindertagesstätte vorgestellt und
möchte im Bereich Dannenberg (Elbe) eine Einrichtung für Kinder zwischen 0 und
6 Jahren betreiben.
Da ein Schwerpunkt
der Arbeit der Lebenshilfe in der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und
ohne Behinderung liegt, kann die Regelbetreuung bei Bedarf in eine integrative
Krippen- und/oder Kindergartengruppenbetreuung umgestellt werden.
In der Stadt Uelzen
wird diese Betreuung seit langen Jahren verlässlich angeboten.
Wie bereits dem
Antrag des DRK zu entnehmen war, ist zunehmend auch im Krippenbereich ein
Sonderpädagogischer Förderbedarf zu erkennen.
Im Bereich
Dannenberg besteht zur Zeit eine derzeitige Versorgungsoption mit
Vormittagsplätzen von nur 75,2% (im Vergleich Bereich Hitzacker von 94,7 %).
Zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue besteht
Einigkeit, dass hier Handlungsbedarf besteht..
Vorteilhaft mag
sich die Betreuung von Krippe über
Kindergarten in einer Einrichtung erweisen, bei Neuerrichtung kann auch auf
bestehenden Ganztagsbetreuungsbedarf
eingegangen werden.
Nachteilig mag sich die Errichtung einer neuen
Einrichtung vor dem Hintergrund der sinkenden Geburtenzahlen darstellen, da
künftig der Kindergartenbedarf stagnieren bzw. leicht rückläufig werden dürfte.
Allerdings ändert
sich der Betreuungsbedarf der Eltern zunehmend, eine Betreuung von 4-Stunden am
Vormittag (Regelbetreuung) ist nicht ausreichend, wie die hohe Anzahl der
Sonderöffnungszeiten zeigen.
Hier dürfte sich
eine Regelbetreuung von mindestens 5 Stunden im Kindergarten und 6 Stunden im
Krippenbereich abzeichnen, der Raum- und Betreuungsbedarf in den Einrichtungen
besteht daher weiterhin.
Flexible Änderungen
im Bereich der unterschiedlichen Betreuungsarten (Krippe, Kindergarten und
Hort) müssen künftig möglich sein, um bedarfsorientiert handeln zu können.
Zur Zeit ist davon auszugehen, dass sich aufgrund des sich
abzeichnenden Facharbeitermangels die Anzahl der Eltern, die ihre Kinder
frühzeitig in Betreuungseinrichtungen anmelden, zunehmen wird..
Die Lebenshilfe
gGmbH beabsichtigt in Stadtnähe ein bestehendes Gebäude zu erwerben.
Die Ausstattung der
Krippe könnte zum Teil über RIK-Mittel (Richtlinie Investitionen
Kinderbetreuung) finanziert werden.
Die Samtgemeinde
trägt gem. Jugendhilfevereinbarung die Pauschale für zwei Gruppen (rd. 29.000
€) sowie anteilig 25% der Kosten für Schuldendienst und Mieten.
Kosten für
Darlehnszins und –tilgung werden in der Sitzung vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung nach Vorstellung beider Anträge.
Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg trägt die Samtgemeinde Elbtalaue frühestens ab 04/2011 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer Krippengruppe mit bis zu 15 und einer Kindergartengruppe mit bis zu 25 Plätzen des Trägers Haus der Lebenshilfe gGmbH..