Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die auf dem Flurstück 61/3, Flur 2, Gemarkung Langendorf, stehenden Kühlcontainer befinden sich baurechtlich im Außenbereich. Eine beantragte Baugenehmigung, die auch eine Verlegung der Container auf dem Grundstück zum Inhalt hat, wird vom Landkreis wegen fehlender baurechtlicher Voraussetzungen nicht erteilt. Mit der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung sollen die fehlenden Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Während der Beratung wird deutlich, dass der Rat nur für die gemeindeeigenen Flächen, der Bereich des Kinderspielkreises und der alten Schule einschl. der Außenflächen, eine Abgrenzungssatzung verabschieden will.

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Für die, auf dem anliegenden Lageplan gekennzeichneten, gemeindeeigenen Flächen im Ort Langendorf wird eine Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung erstellt.