Sitzung: 22.09.2010 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/494/2010
Die auf dem
Flurstück 61/3, Flur 2, Gemarkung Langendorf, stehenden Kühlcontainer befinden
sich baurechtlich im Außenbereich. Eine beantragte Baugenehmigung, die auch
eine Verlegung der Container auf dem Grundstück zum Inhalt hat, wird vom
Landkreis wegen fehlender baurechtlicher Voraussetzungen nicht erteilt. Mit der
Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung sollen die fehlenden Voraussetzungen
geschaffen werden.
Während der
Beratung wird deutlich, dass der Rat nur für die gemeindeeigenen Flächen, der
Bereich des Kinderspielkreises und der alten Schule einschl. der Außenflächen,
eine Abgrenzungssatzung verabschieden will.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Für die, auf dem
anliegenden Lageplan gekennzeichneten, gemeindeeigenen Flächen im Ort
Langendorf wird eine Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung erstellt.