Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Sachverhalt:

Die Maßnahme „Modellprojekt Ostbahnhof“ ist ein Projekt aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Wachstumskonzept der Stadt Dannenberg (Elbe) und wird aus EFRE-Mitteln zur Förderung der Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete mit einer 75%‘igen Förderung unterstützt. Im Rahmen des Aufnahmeerlasses wurde seinerzeit ein Gesamtbudget von 1.140.000,00€ für die Umsetzung aller städtebaulichen Maßnahmen der Priorität 1, eingeschlossen der Bauleitplanung, zur Verfügung gestellt. Mittlerweile sind bereits die Projekte B-Plan Ratswiesen (erforderlich für die Erweiterung der Fa. nya-nordiska), Verbreiterung des Fußweges und Bau der Arkade „Schmidt“, sowie die Sanierung, der Umbau und die Neugestaltung des Jugendzentrums abgeschlossen.

Hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme „Modellprojekt Ostbahnhof“ sind nach der bewilligten Förderung erhebliche Mehrkosten entstanden. Zum einen wurde im Gebäude Hausschwamm festgestellt, der zwingend behandelt werden muss. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 115.000,00€. Ferner wurde das Gebäude selbst, entgegen vorheriger Aussagen, im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens zum Baudenkmal erklärt. Somit können die geplanten kostengünstigeren Kunststofffenster nicht mehr eingebaut werden. Als Auflage der Baugenehmigung sieht die Denkmalbehörde nunmehr zumindest den Einbau von Holzfenstern vor, was nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führt, sondern auch in Anbetracht des vorhandenen Hausschwamms, nicht umsetzbar ist. Durch die Verwendung von Holz würde dem Schwamm letztendlich wieder „Nahrung“ für die weitere Verbreitung zugeführt. Als Alternative bleibt nur der Einbau von Metallfenstern. Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 125.000,00€. Weitere, sich aus der Baugenehmigung ergebende Kosten, belaufen sich auf ca. 16.000,00€. Somit erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme um insgesamt 256.000,00€.

Um das Gesamtprojekt dennoch umsetzen zu können, ist es erforderlich, die Förderung des Gesamtbudgets zu bündeln. Das bedeutet, dass folgende Projekte aus der Priorität 1 nicht mehr im Rahmen der EFRE-Förderung umgesetzt werden können:

 

Teilabriss für die Entwicklung und Reaktivierung des Ratskellers (die künftige Finanzierung erfolgt über Wirtschaftsförderung)

 

Bauleitplanung

Die Änderung der B-Pläne Schul- und Kulturzentrum, sowie Mühlentor, die Änderung des F-Planes und das Gutachten über die Inwertsetzung des Thielenburger See (diese Maßnahmen sind in den jeweiligen Haushalten zu veranschlagen)

 

Da es sich bei dem Modellprojekt Ostbahnhof um den Erhalt und die Belebung des Eingangstores von Dannenberg (Elbe) handelt, sowie um vorbereitende Maßnahmen für die Umsetzung der Gestaltung und Nutzung des Innenbereiches durch die Diakonie, sollte unbedingt an der Umsetzung festgehalten werden.

Nach Vortrag von StDir Meyer erklärt stellv. Bgm Felber, dass seinerzeit nicht absehbar war, dass sich das „Projekt Ostbahnhof“ so entwickelt. Allerdings sollte das Projekt weiter betrieben werden, um eine 2. Ruine in Dannenberg (Elbe) zu verhindern. Frau Dunker von der Denkmalschutzbehörde wird im nächsten Stadtentwicklungsausschuss Detailfragen erklären.

Rh Tapper erklärt, dass er seine Zustimmung nicht geben wird, da seiner Meinung nach die Verwaltung nicht sorgfältig gearbeitet hat und die Kosten den Rahmen sprengen.
StDir Meyer macht deutlich, dass der Hausschwamm erst erkennbar war, als die Decken geöffnet waren. Auch die angeforderten Altakten der Bahn hatten keinen Hinweis auf Hausschwamm enthalten.

Von Rh Herzog kommt der Hinweis, dass die Bahn sich von nicht profitträchtigen Gebäuden trennt und sich aus der Verantwortung zieht. Er wirbt dafür, den Bahnhof zu erhalten, auch wenn sich die Kosten durch die Unterdenkmalschutzstellung und Hausschwammbeseitigung erhöhen.
Rh Schwidder und Rh Carmienke sprechen sich ebenfalls dafür aus, den Bahnhof zu erhalten und mit Leben zu füllen.

Nach Aussprache fasst der Rat folgenden


Beschluss:

Die Restmittel aus dem Gesamtbudget ISEK werden zur Verwirklichung des Modellprojektes Ostbahnhof (Juniorbahnhof) gebündelt.
Die weiteren bisher in Priorität 1 befindlichen Projekte werden, sofern sie zur Verwirklichung des städtebaulichen Zieles noch erforderlich sind, in den Haushalten veranschlagt und umgesetzt.