Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm hat am 01.12.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „Industriegebiet Tramm Nord“ aufzustellen.

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 14.01.2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet und zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert. Anregungen, die abzuwägen sind, wurden vorgetragen von der E.ON Avacon AG, von der GLL, Katasteramt Lüchow, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, vom Wasserverband Dannenberg-Hitzacker und von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Diese Anregungen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in den Bebauungsplan eingearbeitet. Eine Abwägung der Anregungen nach § 4 (1) BauGB durch die Verbandsversammlung hat aus Zeitgründen nicht stattgefunden. Dennoch ist die Verbandsversammlung hierüber in Kenntnis zu setzen, damit sie den Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehen kann. Eine Abwägung dieser Anregungen ist daher im Nachhinein noch erforderlich ( s. Anlage 1).

Zu b)

Im Juni 2009 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplans „Industriegebiet Tramm Nord“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt, gemäß § 4 (2) BauGB bis zum 09.07.2009 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung in der Zeit vom 11.06.2009 bis einschließlich 10.07.2009 öffentlich ausliegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, von der E.ON Avacon, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der Nds. Behörde für Straßenbau und Verkehr vorgetragen. Diese Anregungen wurden ebenfalls ausgearbeitet und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Wie zu a) bereits erläutert, ist auch hier eine Abwägung in Nachhinein noch erforderlich (s. Anlage 2).

Zu c)

Auf Grund der Anregungen zu b) wurde eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB erforderlich. Diese öffentliche Auslegung wurde in Form einer erneuten Beteiligung nach § 4 a (3) Satz 4 BauGB durchgeführt. Hier wurden, weil durch die Änderung des Entwurfes die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, nur noch die von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 15.11.2009 zur  Abgabe einer Stellungnahme bis zum 14.01.2010 aufgefordert. Anregungen wurden nur noch vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen, die abzuwägen sind (s. Anlage 3)

 

 

Zu d)

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Industriegebiet Tramm Nord“ ist soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann. 

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck stellt die Planung und die einzelnen Verfahrensabläufe vor  und erklärt die Unterschiede zwischen den Gewerbegebieten GE1 und GE2. Er berichtet auch, dass durch die Festsetzung des Linksabbiegestreifens  im Bebauungsplan das Planfeststellungsverfahren hierfür ersetzt wird.

 

Herr Dr. Lange fragt an, ob durch die geplante Umgehungsstraße das Vorhaben von Herrn Bleck beeinträchtigt wird und erkundigt sich nach der Wasserfläche im Plangebiet.

 

 Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erklärt den Verlauf der geplanten Umgehungsstraße und teilt mit, dass Herr Bleck über diese  Planung von der Verwaltung unterrichtet wurde und dass dieser auf Nachfrage mitgeteilt hat, dass er an seiner Planung festhält.

Zu der Wasserfläche berichtet Herr Hesebeck das es sich hier um ein Regenwasserrückhaltebecken handelt, das auch das Oberflächenwasser der Bundesstraße aufnimmt.

 

Herr Dr. Lange fragt weiterhin an, ob die mal vorgesehene Nordumgehung noch aktuell ist.

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erwidert, dass diese im RROP nicht mehr enthalten ist.

 

Herr Selber erkundigt sich nach dem Zweck der im Bebauungsplan festgesetzten Schutzpflanzungen.

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erläutert, dass es sich hier um die Festsetzungen für die Ausgleichsmaßnahmen handelt.

 

 Nach weiterer kurzer Diskussion beschließt die Verbandversammlung einstimmig

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (1) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu c) Die Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB 2. Durchgang werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu d) Der Bebauungsplan „Industriegebiet Tramm Nord“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan „Industriegebiet Tramm Nord“ beschlossen.