Sitzung: 29.06.2010 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/260/2010
Sachverhalt:
Die Firma Allfein
Feinkost GmbH & Co, KG, Breeser Weg
3, 29451 Dannenberg (Elbe), hat beim
Landkreis einen Bauantrag zur „Nutzungsänderung,
Neubau und Erweiterung der Produktion“ eingereicht.
Bei Durchsicht der
eingereichten Bauantragsunterlagen hat der Landkreis festgestellt, dass in
verschiedenen Bereichen die Festsetzungen des Bebauungsplans wegen bestimmter
Betriebsabläufe nicht eingehalten werden können. Einige Punkte können im Wege
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans geheilt werden. Für
einige Punkte, wie zum Bespiel überschreiten der Baugrenze, Neuberechnung der
GRZ, Schaffung einer zusätzlichen Einfahrt in dem Bereich ohne Ein- und
Ausfahrt, sowie Überplanung des Grünstreifens für Parkplätze, wird die
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens durch die Stadt Dannenberg (Elbe)
erforderlich.
Das
Bauleitplanverfahren war der Firma Allfein im Zuge des Grundstücksverkaufes
durch die Stadt Dannenberg (Elbe) zusagt, sofern dieses erforderlich wird.
Das Änderungsverfahren
wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Der Ausschuss hat
am 03.06.2010 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie im Kaufvertrag Stadt /
Allfein die Übernahme der Planungskosten geregelt ist und welche Bauvorhaben
die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich machen.
FBL Hesebeck
erläutert das Bauvorhaben von Allfein, die bestehenden
Bebauungsplanfestsetzungen und die erforderlichen Bebauungsplanänderungen, die
insbesondere die Überplanung des im Osten des Baugrundstückes festgesetzten
Grünstreifens und Fußweges betreffen.
StD Meyer
erläutert, dass die Zusage im Kaufvertrag hinsichtlich der Durchführung von
erforderlicher Bauleitplanung im Grundsatzbeschluss der Stadt begründet liegt,
dass bei Schaffung von Arbeitsplätzen die Kosten von Bebauungsplanänderungen
getragen werden. Die Forderung des Landkreises ist rechtlich einwandfrei, aus
seiner Sicht jedoch zeitlich zu spät.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur
8. Änderung des Bebauungsplans Breeser Weg wird eingeleitet.