Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Die Firma Allfein Feinkost GmbH &  Co, KG, Breeser Weg 3, 29451 Dannenberg (Elbe),  hat beim Landkreis einen Bauantrag zur „Nutzungsänderung, Neubau und Erweiterung der Produktion“ eingereicht.

 

Bei Durchsicht der eingereichten Bauantragsunterlagen hat der Landkreis festgestellt, dass in verschiedenen Bereichen die Festsetzungen des Bebauungsplans wegen bestimmter Betriebsabläufe nicht eingehalten werden können. Einige Punkte können im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans geheilt werden. Für einige Punkte, wie zum Bespiel überschreiten der Baugrenze, Neuberechnung der GRZ, Schaffung einer zusätzlichen Einfahrt in dem Bereich ohne Ein- und Ausfahrt, sowie Überplanung des Grünstreifens für Parkplätze, wird die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens durch die Stadt Dannenberg (Elbe) erforderlich.

 

Das Bauleitplanverfahren war der Firma Allfein im Zuge des Grundstücksverkaufes durch die Stadt Dannenberg (Elbe) zusagt, sofern dieses erforderlich wird.

 

Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

Der Ausschuss hat am 03.06.2010 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie im Kaufvertrag Stadt / Allfein die Übernahme der Planungskosten geregelt ist und welche Bauvorhaben die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich machen.

 

FBL Hesebeck erläutert das Bauvorhaben von Allfein, die bestehenden Bebauungsplanfestsetzungen und die erforderlichen Bebauungsplanänderungen, die insbesondere die Überplanung des im Osten des Baugrundstückes festgesetzten Grünstreifens und Fußweges betreffen.

 

StD Meyer erläutert, dass die Zusage im Kaufvertrag hinsichtlich der Durchführung von erforderlicher Bauleitplanung im Grundsatzbeschluss der Stadt begründet liegt, dass bei Schaffung von Arbeitsplätzen die Kosten von Bebauungsplanänderungen getragen werden. Die Forderung des Landkreises ist rechtlich einwandfrei, aus seiner Sicht jedoch zeitlich zu spät.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplans Breeser Weg wird eingeleitet.