Sitzung: 13.09.2010 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/258/2010
Obwohl es
gesetzlich nicht mehr erforderlich ist, dass Grenzsteine gesetzt werden,
wünschen die meisten Käufer jedoch die Abmarkung durch Steine. Hier entstehen
immer wieder Diskussionen, wer für diese Kosten aufkommt und ob die Gemeinde
sich daran beteiligt. Wenn z.B. ein Eigentümer 4 Steine setzen lässt, so
profitiert der spätere Nachbar und muss nur noch zwei Steine bezahlen. Erwirbt
jemand eine Baulücke zwischen zwei bereits verkauften und abgemarkten
Parzellen, so entstehen keine Kosten für Grenzsteine. Da die Gemeinde bereits
die Herstellung der Zufahrten fördert, sollte keine Beteiligung an den Kosten
für die Grenzsteine erfolgen.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Sollten Käufer
eines Grundstückes im Baugebiet Lenzen Nord das Aufstellen von Grenzsteinen
wünschen, so übernimmt die Gemeinde keine Kosten für das Setzen der Steine.
Dies ist im Kaufvertrag festzuhalten.