Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8

Die Firma Allfein Feinkost GmbH &  Co, KG, Breeser Weg 3, 29451 Dannenberg (Elbe),  hat beim Landkreis einen Bauantrag zur „Nutzungsänderung, Neubau und Erweiterung der Produktion“ eingereicht.

Bei Durchsicht der eingereichten Bauantragsunterlagen hat der Landkreis festgestellt, dass in verschiedenen Bereichen die Festsetzungen des Bebauungsplans wegen bestimmter Betriebsabläufe nicht eingehalten werden können. Einige Punkte können im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans geheilt werden. Für einige Punkte, wie zum Bespiel überschreiten der Baugrenze, Neuberechnung der GRZ, Schaffung einer zusätzlichen Einfahrt in dem Bereich ohne Ein- und Ausfahrt, sowie Überplanung des Grünstreifens für Parkplätze, wird die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens durch die Stadt Dannenberg (Elbe) erforderlich.

Das Bauleitplanverfahren war der Firma Allfein im Zuge des Grundstücksverkaufes durch die Stadt Dannenberg (Elbe) zusagt, sofern dieses erforderlich wird.

Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Der Beschlussvorschlag lautet: Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplans Breeser Weg wird eingeleitet.

 

FDL Donnerstag erläutert den Sachverhalt.

 

Der Ausschuss berät über die Übernahme der Kosten durch die Firma Allfein Feinkost. In der Beratung ist nicht zu klären, ob der Firma im Kaufvertrag die Übernahme der Kosten für eine evtl. Änderung des Bebauungsplanes zugestanden werden.

 

Für den Fall, dass das nicht der Fall ist und der Bauantrag nicht im Rahmen der Vorgaben des Bebauungsplanes eingereicht worden ist, spricht sich Rh Herzog für eine Kostenübernahme durch die Firma aus.

 

Stellv. Bgm Voß weist auf die jahrelange gute Gepflogenheit der Stadt hin, Planungskosten für gewerbliche Erweiterungen zu tragen.

 

Rh Dr. Lange vertritt die Meinung, dass in der derzeitigen Haushaltslage alle Kosten auf den Prüfstand gehören und bei der großen Investitionssumme der Firma eine Kostenübernahme von 6.000,00 € angemessen ist.

 

Rh Herzog fehlen Informationen über die Regelung im Kaufvertrag und über die Punkte, die eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich machen. Für ihn sind solche Kaufverträge in einem Ausschuss zu behandeln.

 

Nach Beendigung der Aussprache stellt der Ausschuss den Tagesordnungspunkt zurück und beauftragt, die Verwaltung zur nächsten Sitzung darüber zu informieren

a)      wie im Kaufvertrag Stadt/Allfein die Übernahme der Planungskosten geregelt ist;

b)      welche Kosten die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich gemacht haben.

 

Der Ausschuss erwartet bei Verträgen dieser Größenordnung eine Beteiligung der Ausschüsse.

 

Anmerkung der Verwaltung:      Der Grundstücksverkauf wurde am 15.06.2009 im VA beraten und am 29.09.2009 vom Rat beschlossen (Vorlage 31/316/2009)

 


Beschluss: