Sitzung: 03.06.2010 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/260/2010
Die Firma Allfein
Feinkost GmbH & Co, KG, Breeser Weg
3, 29451 Dannenberg (Elbe), hat beim
Landkreis einen Bauantrag zur „Nutzungsänderung, Neubau und Erweiterung der
Produktion“ eingereicht.
Bei Durchsicht der
eingereichten Bauantragsunterlagen hat der Landkreis festgestellt, dass in
verschiedenen Bereichen die Festsetzungen des Bebauungsplans wegen bestimmter
Betriebsabläufe nicht eingehalten werden können. Einige Punkte können im Wege
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans geheilt werden. Für
einige Punkte, wie zum Bespiel überschreiten der Baugrenze, Neuberechnung der
GRZ, Schaffung einer zusätzlichen Einfahrt in dem Bereich ohne Ein- und
Ausfahrt, sowie Überplanung des Grünstreifens für Parkplätze, wird die
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens durch die Stadt Dannenberg (Elbe)
erforderlich.
Das
Bauleitplanverfahren war der Firma Allfein im Zuge des Grundstücksverkaufes
durch die Stadt Dannenberg (Elbe) zusagt, sofern dieses erforderlich wird.
Das
Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
Der
Beschlussvorschlag lautet: Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplans
Breeser Weg wird eingeleitet.
FDL Donnerstag
erläutert den Sachverhalt.
Der Ausschuss berät
über die Übernahme der Kosten durch die Firma Allfein Feinkost. In der Beratung
ist nicht zu klären, ob der Firma im Kaufvertrag die Übernahme der Kosten für
eine evtl. Änderung des Bebauungsplanes zugestanden werden.
Für den Fall, dass
das nicht der Fall ist und der Bauantrag nicht im Rahmen der Vorgaben des
Bebauungsplanes eingereicht worden ist, spricht sich Rh Herzog für eine
Kostenübernahme durch die Firma aus.
Stellv. Bgm Voß
weist auf die jahrelange gute Gepflogenheit der Stadt hin, Planungskosten für
gewerbliche Erweiterungen zu tragen.
Rh Dr. Lange
vertritt die Meinung, dass in der derzeitigen Haushaltslage alle Kosten auf den
Prüfstand gehören und bei der großen Investitionssumme der Firma eine
Kostenübernahme von 6.000,00 € angemessen ist.
Rh Herzog fehlen
Informationen über die Regelung im Kaufvertrag und über die Punkte, die eine
Änderung des Bebauungsplanes erforderlich machen. Für ihn sind solche
Kaufverträge in einem Ausschuss zu behandeln.
Nach Beendigung der
Aussprache stellt der Ausschuss den Tagesordnungspunkt zurück und beauftragt,
die Verwaltung zur nächsten Sitzung darüber zu informieren
a) wie im Kaufvertrag Stadt/Allfein die
Übernahme der Planungskosten geregelt ist;
b) welche Kosten die Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich gemacht haben.
Der Ausschuss
erwartet bei Verträgen dieser Größenordnung eine Beteiligung der Ausschüsse.
Anmerkung der Verwaltung: Der Grundstücksverkauf wurde am 15.06.2009
im VA beraten und am 29.09.2009 vom Rat beschlossen (Vorlage 31/316/2009)
Beschluss: