Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Der bisherige Sachverhalt wird als bekannt vorausgesetzt. Nachdem der Pachtvertrag zur Unterschrift an den Vorstand des SAV Geduld weitergeleitet wurde, wies  der Vorsitzende, Herr Döring, mit Schreiben vom  26.03.2010 daraufhin, dass der Vorstand der festen Überzeugung ist, dass es sich bei dem Pachtvertrag um einen neuen abzuschließenden Vertrag handelt, da der Pachtgegenstand ein anderer ist als der vorher abgeschlossene Vertrag und dass neue Pachtverträge vom Landkreis genehmigt werden müssen.

 Daraufhin wurde der zu schließende Pachtvertrag der zuständigen Aufsichtsbehörde beim Landkreis vorgelegt. Von dort wurde geantwortet, Zitat:

Der neuere Vertrag enthält wesentlich mehr Regelungen als der bisherige Vertrag, nach meiner Auffassung überwiegt  der Anteil der neuen Regelungen so dass m.E. hier nicht mehr von einer Verlängerung sondern von einem neuen Pachtvertrag gesprochen werden muss.

Der Fischereipachtvertrag enthält keine Gründe die eine Versagung der Genehmigung nach § 22 Nds FischG rechtfertigen.

 

Ein Fischereipachtvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch den Landkreis wenn die Fischerei in einem Fischereibezirk verpachtet wird ( § 21 Abs. 1 Nds FischG).  Die Fischereibezirke sind in Anlage 2 zu § 18 Nds FischG aufgezählt. Als laufende Nr. 31 wird die Jeetzel von der Landesgrenze gegen die DDR (jetzt Sachsen-Anhalt) bis zur Einmündung in die Elbe genannt. Die Alte Jeetzel wird nicht geführt, so dass die Alte Jeetzel nicht als Fischereibezirk gilt, somit ist die Verpachtung der Fischerei nicht genehmigungspflichtig.“

 

Vorsitzender Herr Westdörp trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage vor und berichtet, dass er in der Verwaltung war und sich den Begriff „Berg- und Mutungsrechte“ aus § 1 Absatz 5 letzter Satz des Fischereipachtvertrages habe erklären lassen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Herr Westdörp über den Beschlussvorschlag abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig gemäß der Vorlage.

 


Beschlussvorschlag:

Der Fischereipachtvertrag mit dem SAV Geduld wird für 12 Jahre bis zum 31.03.2022 neu geschlossen. Die Höhe der Pacht beträgt 450,-- €.