Sitzung: 27.05.2010 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 31/252/2010
Sachverhalt:
Der bisherige Sachverhalt wird als bekannt
vorausgesetzt. Nachdem der Pachtvertrag zur Unterschrift an den Vorstand des
SAV Geduld weitergeleitet wurde, wies
der Vorsitzende, Herr Döring, mit Schreiben vom 26.03.2010 daraufhin, dass der Vorstand der
festen Überzeugung ist, dass es sich bei dem Pachtvertrag um einen neuen
abzuschließenden Vertrag handelt, da der Pachtgegenstand ein anderer ist als
der vorher abgeschlossene Vertrag und dass neue Pachtverträge vom Landkreis
genehmigt werden müssen.
Daraufhin wurde der zu schließende
Pachtvertrag der zuständigen Aufsichtsbehörde beim Landkreis vorgelegt. Von
dort wurde geantwortet, Zitat:
„ Der neuere Vertrag enthält wesentlich
mehr Regelungen als der bisherige Vertrag, nach meiner Auffassung
überwiegt der Anteil der neuen
Regelungen so dass m.E. hier nicht mehr von einer Verlängerung sondern von
einem neuen Pachtvertrag gesprochen werden muss.
Der Fischereipachtvertrag enthält keine
Gründe die eine Versagung der Genehmigung nach § 22 Nds FischG rechtfertigen.
Ein
Fischereipachtvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch den
Landkreis wenn die Fischerei in einem Fischereibezirk verpachtet wird ( § 21
Abs. 1 Nds FischG). Die Fischereibezirke
sind in Anlage 2 zu § 18 Nds FischG aufgezählt. Als laufende Nr. 31 wird die
Jeetzel von der Landesgrenze gegen die DDR (jetzt Sachsen-Anhalt) bis zur
Einmündung in die Elbe genannt. Die Alte Jeetzel wird nicht geführt, so dass
die Alte Jeetzel nicht als Fischereibezirk gilt, somit ist die Verpachtung der
Fischerei nicht genehmigungspflichtig.“
Vorsitzender Herr Westdörp trägt
den Sachverhalt gemäß der Vorlage vor und berichtet, dass er in der Verwaltung
war und sich den Begriff „Berg- und Mutungsrechte“ aus § 1 Absatz 5 letzter
Satz des Fischereipachtvertrages habe erklären lassen.
Da keine weiteren Wortmeldungen
vorliegen, lässt Vorsitzender Herr Westdörp über den Beschlussvorschlag
abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig gemäß der Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Der
Fischereipachtvertrag mit dem SAV Geduld wird für 12 Jahre bis zum 31.03.2022
neu geschlossen. Die Höhe der Pacht beträgt 450,-- €.