Betreff
Abschluss eines Fischereipachtvertrages mit dem SAV Geduld
Vorlage
31/252/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der bisherige Sachverhalt wird als bekannt vorausgesetzt. Nachdem der Pachtvertrag zur Unterschrift an den Vorstand des SAV Geduld weitergeleitet wurde, übergab der Vorsitzende, Herr Döring das in der Anlage beigefügte Schreiben. Daraufhin wurde der zu schließende Pachtvertrag der zuständigen Aufsichtsbehörde beim Landkreis vorgelegt. Von dort wurde geantwortet, Zitat:

 

Der neuere Vertrag enthält wesentlich mehr Regelungen als der bisherige Vertrag, nach meiner Auffassung überwiegt  der Anteil der neuen Regelungen so dass m.E. hier nicht mehr von einer Verlängerung sondern von einem neuen Pachtvertrag gesprochen werden muss.

Der Fischereipachtvertrag enthält keine Gründe die eine Versagung der Genehmigung nach § 22 Nds FischG rechtfertigen.

 

Ein Fischereipachtvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch den Landkreis wenn die Fischerei in einem Fischereibezirk verpachtet wird ( § 21 Abs. 1 Nds FischG).  Die Fischereibezirke sind in Anlage 2 zu § 18 Nds FischG aufgezählt. Als laufende Nr. 31 wird die Jeetzel von der Landesgrenze gegen die DDR (jetzt Sachsen-Anhalt) bis zur Einmündung in die Elbe genannt. Die Alte Jeetzel wird nicht geführt, so dass die Alte Jeetzel nicht als Fischereibezirk gilt, somit ist die Verpachtung der Fischerei nicht genehmigungspflichtig.“

 


Beschlussvorschlag:

Der Fischereipachtvertrag mit dem SAV Geduld wird für 12 Jahre bis zum 31.03.2022 neu geschlossen. Die Höhe der Pacht beträgt 450,-- €.