Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Sachverhalt:

Vor Beginn der Sitzung fand zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung statt.

Vom Ausschussvorsitzenden wurde den anwesenden Ausschussmitgliedern der Grund für die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes und der vorgesehen Geltungsbereich vorgestellt.   

 

Auf dem Grundstück des ehemaligen Betonwerkes L. F. Müller an der Dannenberger Straße soll eine Autowerkstatt errichtet werden. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den im Flächennutzungsplan ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt ist. Da Autowerkstätten in WA-Gebieten nicht zulässig sind, muss hier ein Bebauungsplan mit der Festsetzung „Mischgebiet“ (MI) aufgestellt werden.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a angewendet werden. Nach Durchführung des Verfahrens ist der Flächennutzungsplan durch die Samtgemeinde Elbtalaue entsprechend anzupassen.

Da entlang der Dannenberger Straße als überörtliche Hauptverkehrsstraße bereits Mischgebiete festgesetzt wurden, sollte der Bebauungsplan für den auf dem Auszug aus dem F-Plan gekennzeichneten Bereich aufgestellt werden.

 

Nach Beendigung der Ortsbesichtigungen wird die Sitzung um 16:30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses in Hitzacker (Elbe) eröffnet.

 

 Vorsitzender Herr Westdörp berichtet von der Ortsbesichtigung und bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck berichtet, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits Gegenstand einer Beratung in der Sitzung des Ausschusses am 10.11.2009 war. Aus der Beratung heraus habe sich die heutige Ortsbesichtigung ergeben. Das Gebäude auf dem Grundstück steht seit den 60er Jahren leer und steht zum Verkauf. Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt ist. Das geplante Vorhaben ist im WA unzulässig. Es ist daher ein Bebauungsplan mit den Festsetzungen eines Mischgebietes (MI) aufzustellen. Die Planungskosten sind von der Stadt aufzubringen.

 

 Ratsherr Seide trät vor, dass er keine Bedenken gegen einen Bebauungsplan mit den Festsetzungen eines MI habe. Bei der Kostenübernahme der Planungskosten durch die Stadt würde aber ein Präzedenzfall für künftige Planungen geschaffen. Er verweist auf Kostenübernahmen von Planungskosten durch  Verursacher, die einen alleinigen Vorteil von den Planungen hatten. Er kann sich daher eine Kostenbeteiligung durch den Verursacher vorstellen.  

 

Stadtdirektor Meyer fragt nach, in welcher Größenordnung die Kostenbeteiligung erfolgen soll.

Ratsherr Seide erwidert hierauf, dass eine Beteiligung in Höhe von 50 % für ihn in Ordnung wäre. 

 

Ratsherr N. Schulz trät vor, dass nicht nur das in Rede stehende Grundstück zum MI gemacht werden soll, sondern das der gesamte Bereich entlang der Dannenberger Straße ein MI werden

muss.

Fachbereichsleiter Hesebeck ergänzt hierzu, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Im  Flächennutzungsplan wird die gesamte Fläche als MI dargestellt. Anders verhält es sich bei dem Bebauungsplan. Hier kann der Geltungsbereich durchaus kleiner sein.

 

Ratsherr Fröhlich stellt  hierzu fest, dass eine Kostenreduzierung kaum möglich sein wird. Eine neue Nutzung für das alte Gebäude sei aber in Ordnung. Auch wenn dadurch in der Wohnreihe ein Gewerbebetrieb und auf der anderen Straßenseite möglicherweise eine Brachfläche entsteht.

Eine Übernahme der Planungskosten durch die Stadt kommt für ihn nicht in Frage. Die Gesamtkosten müssen nach seiner Auffassung vom Verursacher getragen werden. Ratsherr Fröhlich fragt auch nach, wo   Erweiterungsmöglichkeiten an dem Gebäude gegeben sind.

 

Vorsitzender Herr Westdörp erwidert hierauf, dass das Gebäude abgebrochen und ein neues errichtet werden soll.

 

Ratsherr Seide erkundigt sich nach möglichen Förderung für den Investor.

Stadtdirektor Herr Meyer berichtet hierzu, dass bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen eine Förderung möglich sei. Dieses müsste aber noch geprüft werden.

 

Ratsherr Mertins fragt nach, ob man Einfluss auf  Immissionen und Emissionen nehmen kann.

Stadtdirektor Herr Meyer erwidert hierauf, die zulässigen Immissionen und Emissionen ergeben aus der Art des Baugebietes, hier Mischgebiet, und der Baugenehmigung.

 

 Ratsherr Heins ist der Auffassung, dass in Gewerbegebieten Baugrundstücke günstiger zu erwerben sind als  das Grundstück an der Dannenberger Straße.

Stadtdirektor Herr Meyer und Vorsitzender Herr Westdörp sind der Auffassung, dass es für einen Betrieb werbewirksamer an einer Durchgangsstraße als in einem Gewerbegebiet sei. Der Investor wird es sich gut überlegt haben, warum er an diesem Standort bleiben möchte.

 

Ratsherr Seide stellt den Antrag, mit dem Investor über eine verbindliche Beteiligung an den Planungskosten in Höhe von mindestens 50 %  zu verhandeln und den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes bis zum Abschluss der Verhandlungen zurückzustellen. 

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt mehrheitlich so zu verfahren.

 


Beschluss

Mit dem Investor der geplanten Autowerkstatt ist über eine verbindliche Beteiligung an den Planungskosten in Höhe von mindestens 50 % zu verhandeln. Bis zum Abschluss der Verhandlung wird der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes zurückgestellt.