Sitzung: 11.01.2010 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2
Vorlage: 30/575/2009
Sachverhalt:
Vor Beginn der Sitzung fand zu diesem Tagesordnungspunkt eine
Ortsbesichtigung statt.
Vom Ausschussvorsitzenden wurde den anwesenden Ausschussmitgliedern der
Grund für die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes und der vorgesehen
Geltungsbereich vorgestellt.
Auf dem Grundstück
des ehemaligen Betonwerkes L. F. Müller an der Dannenberger Straße soll eine
Autowerkstatt errichtet werden. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den
im Flächennutzungsplan ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt ist. Da
Autowerkstätten in WA-Gebieten nicht zulässig sind, muss hier ein Bebauungsplan
mit der Festsetzung „Mischgebiet“ (MI) aufgestellt werden.
Für die Aufstellung
des Bebauungsplanes kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a angewendet
werden. Nach Durchführung des Verfahrens ist der Flächennutzungsplan durch die
Samtgemeinde Elbtalaue entsprechend anzupassen.
Da entlang der
Dannenberger Straße als überörtliche Hauptverkehrsstraße bereits Mischgebiete
festgesetzt wurden, sollte der Bebauungsplan für den auf dem Auszug aus dem
F-Plan gekennzeichneten Bereich aufgestellt werden.
Nach Beendigung der
Ortsbesichtigungen wird die Sitzung um 16:30 Uhr im Sitzungszimmer des
Rathauses in Hitzacker (Elbe) eröffnet.
Vorsitzender Herr Westdörp berichtet von der
Ortsbesichtigung und bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht.
Fachbereichsleiter
Hesebeck berichtet, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits Gegenstand einer
Beratung in der Sitzung des Ausschusses am 10.11.2009 war. Aus der Beratung
heraus habe sich die heutige Ortsbesichtigung ergeben. Das Gebäude auf dem
Grundstück steht seit den 60er Jahren leer und steht zum Verkauf. Das
Grundstück liegt in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als allgemeines
Wohngebiet (WA) dargestellt ist. Das geplante Vorhaben ist im WA unzulässig. Es
ist daher ein Bebauungsplan mit den Festsetzungen eines Mischgebietes (MI)
aufzustellen. Die Planungskosten sind von der Stadt aufzubringen.
Ratsherr Seide trät vor, dass er keine
Bedenken gegen einen Bebauungsplan mit den Festsetzungen eines MI habe. Bei der
Kostenübernahme der Planungskosten durch die Stadt würde aber ein Präzedenzfall
für künftige Planungen geschaffen. Er verweist auf Kostenübernahmen von
Planungskosten durch Verursacher, die
einen alleinigen Vorteil von den Planungen hatten. Er kann sich daher eine
Kostenbeteiligung durch den Verursacher vorstellen.
Stadtdirektor Meyer
fragt nach, in welcher Größenordnung die Kostenbeteiligung erfolgen soll.
Ratsherr Seide
erwidert hierauf, dass eine Beteiligung in Höhe von 50 % für ihn in Ordnung
wäre.
Ratsherr N. Schulz
trät vor, dass nicht nur das in Rede stehende Grundstück zum MI gemacht werden
soll, sondern das der gesamte Bereich entlang der Dannenberger Straße ein MI
werden
muss.
Fachbereichsleiter
Hesebeck ergänzt hierzu, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein
Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Im
Flächennutzungsplan wird die gesamte Fläche als MI dargestellt. Anders
verhält es sich bei dem Bebauungsplan. Hier kann der Geltungsbereich durchaus
kleiner sein.
Ratsherr Fröhlich
stellt hierzu fest, dass eine
Kostenreduzierung kaum möglich sein wird. Eine neue Nutzung für das alte
Gebäude sei aber in Ordnung. Auch wenn dadurch in der Wohnreihe ein
Gewerbebetrieb und auf der anderen Straßenseite möglicherweise eine Brachfläche
entsteht.
Eine Übernahme der
Planungskosten durch die Stadt kommt für ihn nicht in Frage. Die Gesamtkosten
müssen nach seiner Auffassung vom Verursacher getragen werden. Ratsherr
Fröhlich fragt auch nach, wo
Erweiterungsmöglichkeiten an dem Gebäude gegeben sind.
Vorsitzender Herr
Westdörp erwidert hierauf, dass das Gebäude abgebrochen und ein neues errichtet
werden soll.
Ratsherr Seide
erkundigt sich nach möglichen Förderung für den Investor.
Stadtdirektor Herr
Meyer berichtet hierzu, dass bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen eine
Förderung möglich sei. Dieses müsste aber noch geprüft werden.
Ratsherr Mertins
fragt nach, ob man Einfluss auf
Immissionen und Emissionen nehmen kann.
Stadtdirektor Herr
Meyer erwidert hierauf, die zulässigen Immissionen und Emissionen ergeben aus
der Art des Baugebietes, hier Mischgebiet, und der Baugenehmigung.
Ratsherr Heins ist der Auffassung, dass in
Gewerbegebieten Baugrundstücke günstiger zu erwerben sind als das Grundstück an der Dannenberger Straße.
Stadtdirektor Herr
Meyer und Vorsitzender Herr Westdörp sind der Auffassung, dass es für einen
Betrieb werbewirksamer an einer Durchgangsstraße als in einem Gewerbegebiet
sei. Der Investor wird es sich gut überlegt haben, warum er an diesem Standort
bleiben möchte.
Ratsherr Seide
stellt den Antrag, mit dem Investor über eine verbindliche Beteiligung an den
Planungskosten in Höhe von mindestens 50 %
zu verhandeln und den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
bis zum Abschluss der Verhandlungen zurückzustellen.
Der Ausschuss für
Bau, Planung und Umweltschutz beschließt mehrheitlich so zu verfahren.
Beschluss
Mit dem Investor der geplanten Autowerkstatt ist über eine verbindliche
Beteiligung an den Planungskosten in Höhe von mindestens 50 % zu verhandeln.
Bis zum Abschluss der Verhandlung wird der Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes zurückgestellt.