Beschluss: Geändert beschlossen

Sachverhalt:

Siehe FusAE/VIII/24 vom 01.12.2009 und SgAE/VIII/43 vom 08.12.2009.

 

FBL  Kern trägt vor.

 

Folgende Änderungen wurden vom Fachausschuss und SgA zum Beschlussvorschlag b ) empfohlen:

 

Der Absatz 1 des § 3 ist  zu streichen.

 

Der Absatz 2  (neu dann Absatz 1) des § 3 soll wie folgt lauten:

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue verpflichtet sich,  dem Wasserverband für den Betrieb der Freibäder jährlich einen Zuschuss in Höhe von 150.000 € zu gewähren. Der Betrag ist zahlbar in drei Raten zum  01.03., 01.06., und 01.09. eines Jahres.

 

Rh Zühlke beantragt,  die Beschlussvorschläge a) – c) um Pkt.  d)  zu erweitern:

 

d) der Rat der Samtgemein Elbtalaue ersucht den Landkreis Lüchow-Dannenberg, im Falle der Sanierung seiner Sporthalle in Dannenberg (Elbe),  das Hallenbad mit einzubeziehen. Der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker  kAöR sollte  an den Planungen beteiligt werden.

 

Der SgRat fasst folgende

 


Beschlüsse:

a)    Die Freibäder Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) mit Wirkung vom 01.01.2010 auf den Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR zu übertragen.

Einstimmig beschlossen
Ja 30   Enthaltung 1

b)    Die Neufassung des/der Verträge über die finanzielle Unterstützung des Betriebes der Bäder gem. Anlage zu TOP 5 b).

 
         Einstimmig beschlossen
         Ja 30  Enthaltung 1
 

a)    Die Neufassung des/der Pachtverträge über das Freibad in Dannenberg (Elbe) vom 03.04.2006 und das Hiddobad in Hitzacker (Elbe) vom 19.05.2006 gem. Anlage zu TOP 5c).


Einstimmig beschlossen
Ja 30   Enthaltung 1

b)    Der Rat der Samtgemein Elbtalaue ersucht den Landkreis Lüchow-Dannenberg, im Falle der Sanierung seiner Sporthalle in Dannenberg (Elbe),  das Hallenbad mit einzubeziehen. Der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker  kAöR sollte  an den Planungen beteiligt werden.

        
         Einstimmig beschlossen
         Ja 29    Enthaltung 2