Sachverhalt:
a) Die
ehemaligen Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) hatten sich im
Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen verpflichtet, beim
Betrieb der Bäder und Büchereien ab dem Jahr 2006 einen Betrag von jährlich
200.000 € einzusparen.
Zu diesem Zwecke
wurde für den Bereich der Büchereien eine Aufgabenübertragung von der
Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) auf die Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) zum
01.01.2006 vorgenommen. Durch die Fusion ist mittlerweile eine gemeinsame
Bücherei entstanden.
Für den Bereich der
Freibäder in Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sowie des Hallenbades in
Dannenberg (Elbe) wurden mit dem damaligen Zweckverband Wasserverband
Dannenberg – Hitzacker Pacht-und Finanzierungsverträge geschlossen, durch die
der Betrieb der Bäder auf den Wasserverband übertragen worden ist. Die beiden
ehemaligen Samtgemeinden haben dem Wasserverband zusammen einen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 150.000 € gezahlt. Diese Verträge, die bis zum 31.12.2009
befristet sind, sind auf die jeweiligen Rechtsnachfolger übergegangen.
Der Wasserverband
hält es finanziellen und praktischen Gründen für sinnvoll, nicht nur den
Betrieb, sondern auch das Eigentum auf den Wasserverband zu übertragen. Als
Betreiber kann der Verband die Anlagen der Bäder nur unterhalten, notwendige
Investitionen in das Anlagevermögen sind ihm verwehrt. Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat aufgrund ihrer finanziellen Lage und den bestehenden
Zielvereinbarungen ebenfalls keine Möglichkeit, diese Investitionen
vorzunehmen.
Folgende Buchwerte
(voraussichtlicher Stand 31.12.2009) werden übertragen:
Stadtbad Dannenberg
(Elbe): Sonderposten
227.213,45 Euro
Anlagevermögen
608.596,28 Euro
Hiddobad Hitzacker
(Elbe) Sonderposten
602.612,05 Euro
Darlehensverb. 157.836,37 Euro
Anlagevermögen 1.120.363,00 Euro
Das Vermögen des
Wasserverbandes erhöht sich dadurch um 741.197,41 Euro. Damit für die
Samtgemeinde Elbtalaue die Eigentumsübertragung nicht zu einem Buchverlust in
dieser Höhe führt, ist angedacht, im Gegenzug zur Übertragung der Bäder das
Stammkapital des Wasserverbandes um den Vermögenszuwachs zu erhöhen.
b) Am 03.04.2006 bzw. 19.05.2006 wurden von den
ehemaligen Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) Verträge über
die finanzielle Unterstützung der Bäder mit dem damaligen Zweckverband
Wasserverband Dannenberg – Hitzacker abgeschlossen. Diese Veträge sind bis zum
31.12.2009 befristet. Ein Betrieb der Bäder ohne eine jährliche
Unterstützungszahlung ist nicht möglich, so dass ein Neuabschluss erforderlich
ist, unabhängig von einer Eigentumsübertragung. In der beiliegenden Synopse
sind die Altverträge und der Neuvertrag gegenübergestellt. Der Inhalt ist mit
dem Wasserverband abgesprochen.
c) Gleichzeitig mit
den Verträgen über die finanzielle Unterstützung wurden mit jeweils gleichen
Datum Pachtverträge zwischen den ehemaligen Samtgemeinden und dem Wasserverband
über die für den Bäderbetrieb erforderlichen Grundstücke und Anlagen
abgeschlossen. Auch diese Verträge sind bis zum 31.12.2009 befristet. Auch wenn
eine Eigentumsübertragung zum 01.01.2010 erfolgen soll, ist ein Abschluss eines
neuen Pachtvertrages aus Gründen des Rechtssicherheit erforderlich, weil zum
heutigen Zeitpunkt nicht klar ist, wann alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen
etc. vorliegen, um diese Eigentumsübertragung vornehmen zu können. Sobald die
Eigentumsübertragung erfolgt ist, verlieren die Pachtverträge automatisch ihre
Gültigkeit.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt,
a) die Freibäder Dannenberg (Elbe) und
Hitzacker (Elbe) mit Wirkung vom 01.01.2010 auf den Wasserverband Dannenberg –
Hitzacker kAöR zu übertragen
b) die Neufassung des/der Verträge über die finanzielle
Unterstützung des Betriebes der Bäder
c) die Neufassung des/der Pachtverträge über
das Freibad in Dannenberg (Elbe) vom 03.04.2006 und das Hiddobad in Hitzacker
(Elbe) vom 19.05.2006