Sitzung: 10.11.2009 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/575/2009
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück
des ehemaligen Betonwerkes L. F. Müller an der Dannenberger Straße soll eine
Autowerkstatt errichtet werden. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den
im Flächennutzungsplan ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt ist. Da
Autowerkstätten in WA-Gebieten nicht zulässig sind, muss hier ein Bebauungsplan
mit der Festsetzung „Mischgebiet“ (MI) aufgestellt werden.
Für die Aufstellung
des Bebauungsplanes kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a angewendet werden.
Nach Durchführung des Verfahrens ist der Flächennutzungsplan durch die
Samtgemeinde Elbtalaue entsprechend anzupassen.
Da entlang der
Dannenberger Straße als überörtliche Hauptverkehrsstraße bereits Mischgebiete
festgesetzt wurden, sollte der Bebauungsplan für den auf dem Auszug aus dem
F-Plan gekennzeichneten Bereich aufgestellt werden.
Bei der Beratung über die Aufstellung des
Bebauungsplans wird kontrovers darüber diskutiert,
ob die
Planungskosten von der Stadt Hitzacker (Elbe) oder vom Verursacher getragen
werden bzw. ob eine anteilige Kostenübernahme durch den Verursacher in Frage
kommt. Des Weiteren wird über die Größe des vorgeschlagen Geltungsbereiches
diskutiert.
Herr Witt weist
noch daraufhin, dass bei der Ausweisung des Mischgebietes in der Größenordnung
auch der dann im Plangebiet liegende landwirtschaftliche Betrieb davon
profitiert.
Ratsherr Flindt
trägt vor, dass die Ausweisung eines Mischgebietes für nur ein Grundstück nicht
geht und beantragt eine Vertagung.
Über diesen Antrag lässt stellvertretender
Ausschussvorsitzender Seide abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt