Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Auf dem Grundstück des ehemaligen Betonwerkes L. F. Müller an der Dannenberger Straße soll eine Autowerkstatt errichtet werden. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den im Flächennutzungsplan ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt ist. Da Autowerkstätten in WA-Gebieten nicht zulässig sind, muss hier ein Bebauungsplan mit der Festsetzung „Mischgebiet“ (MI) aufgestellt werden.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a angewendet werden. Nach Durchführung des Verfahrens ist der Flächennutzungsplan durch die Samtgemeinde Elbtalaue entsprechend anzupassen.

Da entlang der Dannenberger Straße als überörtliche Hauptverkehrsstraße bereits Mischgebiete festgesetzt wurden, sollte der Bebauungsplan für den auf dem Auszug aus dem F-Plan gekennzeichneten Bereich aufgestellt werden.

 

Bei  der Beratung über die Aufstellung des Bebauungsplans wird kontrovers darüber diskutiert,

ob die Planungskosten von der Stadt Hitzacker (Elbe) oder vom Verursacher getragen werden bzw. ob eine anteilige Kostenübernahme durch den Verursacher in Frage kommt. Des Weiteren wird über die Größe des vorgeschlagen Geltungsbereiches diskutiert.

 

Herr Witt weist noch daraufhin, dass bei der Ausweisung des Mischgebietes in der Größenordnung auch der dann im Plangebiet liegende landwirtschaftliche Betrieb davon profitiert.

 

Ratsherr Flindt trägt vor, dass die Ausweisung eines Mischgebietes für nur ein Grundstück nicht geht und beantragt eine Vertagung.

 

 Über diesen Antrag lässt stellvertretender Ausschussvorsitzender Seide abstimmen.

 

 

 

 

 

   

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt