Sitzung: 10.11.2009 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/573/2009
Sachverhalt:
Die P&K International Group GmbH, 26676
Barssel, plant im Bereich der Lüneburger Straße, Gelderländer Straße und der
Straße Am Sandkamp einen
Lebensmitteldiscounter anzusiedeln.
Für diesen Bereich
ist im rechtskräftigen Bebauungsplan ein „Reines Wohngebiet“ (WR) festgesetzt.
Für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes muss der Bebauungsplan geändert
und ein Mischgebiet festgesetzt werden.
Mit Schreiben vom
22.09.2009 haben die Investoren die Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Für
den Lebensmittelmarkt und die erforderlichen Stellplätze soll ein Teil vom
Grundstück des ehemaligen Hotel „Anker“, das dahinterliegende unbebaute
Grundstück und ein Teil vom Grünstreifen entlang der Lüneburger Straße in
Anspruch genommen werden. Die Investoren haben mit den Grundstückseigentümern
Verkaufsverhandlungen geführt und diesen Vorverträge angeboten.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ist der Innenentwicklung zuzuordnen, so dass das beschleunigte
Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet werden kann.
Verwaltungsangestellter
Neuhaus erläutert den Sachverhalt entsprechend der Vorlage.
Ratsherr Wieczorekt
berichtet, dass Einwendungen gegen die Planung abgegeben wurden und dass die Einwender Klage erheben werden, wenn das
Wohngebiet für einen Lebensmittelmarkt in ein Mischgebiet umgewandelt wird.
Für Ratsherrn Mertins stellt sich die Frage, warum
ausgerechnet in einem reinen Wohngebiet ein Lebensmittelmarkt angesiedelt
werden soll. Den Investoren sollten Alternativflächen angeboten werden.
Stadtdirektor Herr
Meyer erwidert hierauf, dass keine Alternativflächen, außer im
Grabungsschutzgebiet, vorhanden sind. Um diese Flächen aber in Anspruch nehmen
zu können, müssten umfangreiche Grabungsarbeiten vorgenommen werden. Die Kosten
hierfür sind aber zu hoch und müssten
vom Investor getragen werden.
Die Ansiedlung
eines Lebensmittelmarktes im Wohngebiet ist eine Wertminderung für die
angrenzenden Grundstücke betont Ratsherr Flindt und spricht sich gegen die
Änderung des Bebauungsplans aus.
Ratsherr Fröhlich
trägt vor, dass es rechtliche Bedenken gebe bei der Umwandlung des reinen
Wohngebietes in ein Mischgebiet. Unter anderem sei die Einfahrt zum Grundstück
nicht 40 m von der Landesstraße entfernt.
Ratsherr Flindt
stellt den Antrag, den Bebauungsplan nicht zu ändern.
Über diesen Antrag
lässt stellvertretender Vorsitzender Herr Seide abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt den Bebauungsplan nicht zu ändern.