Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Die  P&K International Group GmbH, 26676 Barssel, plant im Bereich der Lüneburger Straße, Gelderländer Straße und der Straße  Am Sandkamp einen Lebensmitteldiscounter anzusiedeln.

Für diesen Bereich ist im rechtskräftigen Bebauungsplan ein „Reines Wohngebiet“ (WR) festgesetzt. Für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes muss der Bebauungsplan geändert und ein Mischgebiet festgesetzt werden.

Mit Schreiben vom 22.09.2009 haben die Investoren die Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Für den Lebensmittelmarkt und die erforderlichen Stellplätze soll ein Teil vom Grundstück des ehemaligen Hotel „Anker“, das dahinterliegende unbebaute Grundstück und ein Teil vom Grünstreifen entlang der Lüneburger Straße in Anspruch genommen werden. Die Investoren haben mit den Grundstückseigentümern Verkaufsverhandlungen geführt und diesen Vorverträge angeboten.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ist der Innenentwicklung zuzuordnen, so dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet werden kann.    

 

Verwaltungsangestellter Neuhaus erläutert den Sachverhalt entsprechend der Vorlage.

 

Ratsherr Wieczorekt berichtet, dass Einwendungen gegen die Planung abgegeben wurden und dass  die Einwender Klage erheben werden, wenn das Wohngebiet für einen Lebensmittelmarkt in ein Mischgebiet umgewandelt wird.

 

Für Ratsherrn  Mertins stellt sich die Frage, warum ausgerechnet in einem reinen Wohngebiet ein Lebensmittelmarkt angesiedelt werden soll. Den Investoren sollten Alternativflächen angeboten werden.

Stadtdirektor Herr Meyer erwidert hierauf, dass keine Alternativflächen, außer im Grabungsschutzgebiet, vorhanden sind. Um diese Flächen aber in Anspruch nehmen zu können, müssten umfangreiche Grabungsarbeiten vorgenommen werden. Die Kosten hierfür sind aber zu hoch und müssten  vom  Investor getragen werden.

 

Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Wohngebiet ist eine Wertminderung für die angrenzenden Grundstücke betont Ratsherr Flindt und spricht sich gegen die Änderung des Bebauungsplans aus.

 

Ratsherr Fröhlich trägt vor, dass es rechtliche Bedenken gebe bei der Umwandlung des reinen Wohngebietes in ein Mischgebiet. Unter anderem sei die Einfahrt zum Grundstück nicht 40 m von der Landesstraße entfernt.

 

Ratsherr Flindt stellt den Antrag, den Bebauungsplan nicht zu ändern.

 

Über diesen Antrag lässt stellvertretender Vorsitzender Herr Seide abstimmen.

 

 

 

    

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt den Bebauungsplan nicht zu ändern.