Sitzung: 29.10.2009 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/566/2009
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 12.02.2009 beschlossen, den
Bebauungsplan Westsiedlung zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Zu a)
Mit Schreiben vom
14.07.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange am Änderungsverfahren
beteiligt und der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 24.07.2009 bis
einschließlich 24.08.2009 öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen von der E.On Avacon, vom Katasteramt
Lüchow, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr vorgetragen worden, die abzuwägen sind.
Zu b)
Mit der
Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist
das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.
Rf Mundhenk weist
auf die Begründung, Seite 3, hin. Danach sind Sexshops, Nightclubs und
Spielotheken in dem Mischgebiet nicht zulässig. Dieser Ausschluss ist in der
Begründung zum Bebauungsplan „Am Thielenburger See – 9. Änderung“ nicht
enthalten. Es stellt sich die Frage, ob diese Nutzungen in der Marschtorstraße
zulässig wären.
FBL Hesebeck
erläutert, dass der Ausschluss aufgrund der besonderen städtebaulichen
Situation der Nähe zur Grundschule möglich ist.
Anmerkung der Verwaltung:
Vergnügungsstätten
sind in allgemeinen Wohngebieten generell nicht zulässig (§ 4
Baunutzungsverordnung).
Der Ausschuss
empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Die Abwägungsvorschläge werden beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Westsiedlung – 5. Änderung“ als Satzung wird beschlossen.