Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 12.02.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Westsiedlung zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.

Zu a)

Mit Schreiben vom 14.07.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange am Änderungsverfahren beteiligt und der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 24.07.2009 bis einschließlich 24.08.2009 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen von der E.On Avacon, vom Katasteramt Lüchow, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgetragen worden, die abzuwägen sind.

 

Zu b)

Mit der Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.

 

Rf Mundhenk weist auf die Begründung, Seite 3, hin. Danach sind Sexshops, Nightclubs und Spielotheken in dem Mischgebiet nicht zulässig. Dieser Ausschluss ist in der Begründung zum Bebauungsplan „Am Thielenburger See – 9. Änderung“ nicht enthalten. Es stellt sich die Frage, ob diese Nutzungen in der Marschtorstraße zulässig wären.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass der Ausschluss aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation der Nähe zur Grundschule möglich ist.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Vergnügungsstätten sind in allgemeinen Wohngebieten generell nicht zulässig (§ 4 Baunutzungsverordnung).

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

a)      Die Abwägungsvorschläge werden beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan „Westsiedlung – 5. Änderung“ als Satzung wird beschlossen.