Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Im Baugebiet „Querdeich“ ist die Errichtung einer Psychiatrischen Versorgungseinrichtung mit:

-       Institutsambulanz

-       Tagesklinik

-       Tagesstätte

-       Ergotherapeutische Praxis

-       Bereich „Betreutes Wohnen“

geplant. Damit das Vorhaben realisiert werden kann, sind hierfür die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Der Bebauungsplan wird in drei Teilbereichen geändert (s. Übersichtsplan der Vorlage). Planungsanlass ist der Bereich 1 für die Psychiatrische Versorgungseinrichtung. Die Bereiche 2 und 3 werden gleichzeitig geändert um auch hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für geplante Vorhaben zu schaffen.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Detailfragen.

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Bebauungsplan „Querdeich“ ist zu ändern.