Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2008 mit Anhang und Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und hat den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushalsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt zu Stellungnahme vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt kann gem. der EigBetrVO ergänzende Feststellungen zum Prüfungsbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Feststellungen wurden nicht für erforderlich gehalten.

Einzelheiten der Prüfung können dem Prüfungsbericht, der als Anlage zur Vorlage versandt wurde, entnommen werden.

 
Auf Nachfrage von Rh Mertins zu den Kosten des RPA erläutert Werksleiter Klafak, dass
das RPA der Vergabe der Prüfung durch die BRS Treuhand GmbH zugestimmt hat. Kosten für die Kontrolle des Prüfungsberichtes durch das RPA entstehen nicht. Wie hoch die Kosten für die Erstellung der Prüfung durch das RPA sind, muss nach der Sitzung erfragt werden.

Anmerkung:

Auf Nachfrage werden die Kosten für die Erstellung des Prüfungsberichtes durch das RPA nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 55,- € berechnet. Wie hoch der Zeitaufwand hierfür wäre, wird zz. noch vom RPA ermittelt.

Ausschussvorsitzender Dr. Jastram fragt nach der Höhe der abgerechneten geleisteten Stunden des Betriebshofes.
Anmerkung:

Diese wurden wie folgt nach der Sitzung ermittelt:





Im Jahr  2008 wurden vom Eigenbetrieb Kommunale Dienste folgende Personalstunden geleistet:

 

Friedhöfe                                      6.185,25 Std.

Straßenreinigung                             602,55 Std.

Stadt Dannenberg                      12.128,70 Std.

Stadt Hitzacker                             6.879,25 Std.

Gemeinde Damnatz                          36,50 Std.

Gemeinde Gusborn                         100,50 Std.

Gemeinde Jameln                             45,75 Std.

Gemeinde Karwitz                             37,75 Std.

Gemeinde Langendorf                      30,25 Std.

Gemeinde Zernien                          344,75 Std.

Gemeinde Göhrde                          213,50 Std.

Gemeinde Neu Darchau                  130,75 Std.

SG Elbtalaue                                 7.536,45 Std.

Sonstige                                            677,50 Std.

Gesamt                                                    34.949,45 Std.

 

 

Weitere Anmerkung:

Zu der Nachfrage von Herrn Dr. Jastram  über Tilgungen und Zinsen im Jahr 2008 wurde folgendes ermittelt :

1.)

Im Jahr 2007 wurden die Zinsen der beiden Darlehen auf den Verbindlichkeitskonten der Darlehen (im Haben) gebucht, da sie erst im Jahr 2008 bezahlt wurden.

Bei Vollzug der Zahlungen im Jahr 2008 wurden diese deshalb wiederum auf den Verbindlichkeitskonten (im Soll) gebucht. Daher die Abweichung zwischen der eigentlichen Darlehnstilgung und den Salden der Darlehnskonten.

 

Die korrekte Darlehnstilgung beträgt demnach:

 

 

Auf den Darlehnskonten gebuchte Zinsen:

 

 

 

2.) Rückstellungen wurden in Höhe von T€ 32 gebildet. Durch einen redaktionellen Fehler wurde auf der Seite 11 der Betrag in Höhe von T€ 35  genannt.

 

Im Prüfbericht zum Jahresabschluss 2010 wird eine Klarstellung erfolgen.

Der Werksausschuss empfiehlt folgenden


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2008 wird festgestellt.

b)      Die Werksleitung wird gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2008 entlastet.

c)       Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 7.506,91 Euro wird aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Haushaltes gedeckt. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 30.658,69 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.