Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue zum 31.12.2008 a) Feststellungsbeschluss b) Entlastung der Werksleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis
Vorlage
07/517/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2008 mit Anhang und Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und hat den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushalsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt zu Stellungnahme vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt kann gem. der EigBetrVO ergänzende Feststellungen zum Prüfungsbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Feststellungen wurden nicht für erforderlich gehalten.

Einzelheiten der Prüfung können dem Prüfungsbericht, der als Anlage zur Vorlage versandt wurde, entnommen werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2008 wird festgestellt.

b)      Die Werksleitung wird gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2008 entlastet.

c)       Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 7.506,91 Euro wird aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Haushaltes gedeckt. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 30.658,69 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.